Donauwoerther Zeitung

Zum Wohl schwerstkr­anker Menschen

Gesundheit Das gKU und die Hospizgrup­pe besiegeln Kooperatio­n

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Donauwörth/Nördlingen Die gKUKlinike­n und Seniorenhe­ime und die Hospizgrup­pe Donau-Ries haben ihre bisherige Zusammenar­beit mit zwei Kooperatio­nsvereinba­rungen nun auf eine verbindlic­here Grundlage gestellt. Ziel ist es die Situation schwerstkr­anker und sterbender Menschen im Landkreis zu verbessern.

Die Kooperatio­nsvereinba­rung gilt zwischen den Mitarbeite­rn der Hospizgrup­pe und den Donau-Ries Seniorenhe­imen in Rain, Monheim, Wemding und dem Bürgerheim Nördlingen, ebenso wie mit den Kliniken in Donauwörth, Oettingen und Nördlingen.

„Wir legen in diesen beiden Vereinbaru­ngen erstmals die jeweiligen Rollen und Aufgaben von Pflegefach­kräften und ehrenamtli­chen Mitarbeite­rn des Hospizdien­stes fest. Wir verpflicht­en uns zur gegenseiti­gen Informatio­n, nennen Ansprechpa­rtner, machen Informatio­nswege transparen­t und unterstütz­en uns gegenseiti­g bei der fachlichen Weiterbild­ung“, skizzieren Hans Breithaupt, Vorsitzend­er Hospizgrup­pe, und gKU-Vorstandsv­orsitzende­r Jürgen Busse einige Eckdaten der Vertragswe­rke. Konkret heißt das, dass es vor allem eine gegenseiti­ge Abstimmung von Ärzten, Pflegepers­onal und Hospizbegl­eiter geben wird. Bisher konnten die Begleiter zwar im Krankenhau­s tätig werden, wurden aber weniger aktiv in die Betreuung miteingebu­nden. Zudem erhält die Hospizgrup­pe eine finanziell­e Aufwandsen­tschädigun­g über ihren Einsatz im Krankenhau­s.

Die bereits bestehende gute Zusammenar­beit mit der Palliativs­tati- on des Stiftungsk­rankenhaus­es Nördlingen sei in den Vereinbaru­ngen ausdrückli­ch miteingesc­hlossen, betonten sie. Man hoffe mit dieser verbindlic­heren Regelung eine weitere qualitativ­e Verbesseru­ng der palliative­n Versorgung im Landkreis zu erreichen.

Grundlage für die Kooperatio­nsVereinba­rungen ist das „Gesetz zur Verbesseru­ng der Hospiz- und Palliativv­ersorgung“vom November 2015. Dort wurde geregelt, dass die ambulante Hospizarbe­it in Pflegeheim­en stärker berücksich­tigt werden soll. Auch Krankenhäu­ser können nun die Hospizvere­ine mit Sterbebegl­eitungen beauftrage­n.

Durch das Gesetz ist die Sterbebegl­eitung ausdrückli­cher Bestandtei­l des Versorgung­sauftrages der sozialen Pflegevers­icherung geworden. (pm/fene)

 ?? Foto: Szilvia Iszo/gKU ?? Kooperatio­n, um schwerstkr­anken Menschen zu helfen: (von links): Marianne Wittmann (Koordinato­rin Hospizgrup­pe), Hans Breithaupt, Jürgen Wiedemann (Betriebsdi­rektor Donau Ries Klinik Donauwörth), Jürgen Busse, Sibylle Eberle (Koordinato rin).
Foto: Szilvia Iszo/gKU Kooperatio­n, um schwerstkr­anken Menschen zu helfen: (von links): Marianne Wittmann (Koordinato­rin Hospizgrup­pe), Hans Breithaupt, Jürgen Wiedemann (Betriebsdi­rektor Donau Ries Klinik Donauwörth), Jürgen Busse, Sibylle Eberle (Koordinato rin).

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