Donauwoerther Zeitung

Mit Gottes Segen: Über das christlich­e Eheverstän­dnis

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Bedingunge­n für die katholisch­e Trauung Wenigstens einer der Part ner muss der katholisch­en Kirche ange hören. Dazu gehört auch das Ver sprechen, die Kinder katholisch taufen zu lassen und in diesem Glauben zu erziehen. Das Sakrament der Ehe gilt als unauflösli­ch! Eine weitere Möglichkei­t einer Ehe zwi schen Katholiken und Protestant­en ist die gemeinsame ökumenisch­e Trau ung – entweder in der katholisch­en Kirche mit Beteiligun­g des evangeli schen Pfarrers oder in der evangeli schen Kirche mit Beteiligun­g des ka tholischen Geistliche­n.

Trauzeugen Benötigt werden zwei Trauzeugen. Alter oder Konfession spielen keine Rolle.

Bedingunge­n für die evangelisc­he Trauung Nach evangelisc­hem Ver ständnis wird die Ehe nicht in der Kir che geschlosse­n, sondern auf dem Standesamt. In der Kirche stellt das Brautpaar lediglich seinen gemein samen Lebensweg unter Gottes Segen. Grundsätzl­ich müssen beide Ehe partner Christen sein. Ist nur einer der beiden Ehepartner Christ, so ist statt einer evangelisc­hen Trauung der Got tesdienst anlässlich einer Eheschlie ßung möglich. In der Regel findet die kirchliche Trauung in der Wohnort gemeinde des Ehemannes oder der Ehefrau statt.

Trauzeugen Die Zahl der Trauzeu gen ist beliebig. Eine Pflicht besteht nicht mehr. (jok)

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