Donauwoerther Zeitung

Keine Freiland Eier mehr aus Bayern

Lebensmitt­el Wegen der Vogelgripp­e sind die Legehennen seit zwölf Wochen eingesperr­t. Darum gibt es nur noch Eier aus Bodenhaltu­ng zu kaufen. Was Verbrauche­r jetzt beachten müssen

- VON ANDREA KÜMPFBECK

Augsburg Ab sofort dürfen in Bayern keine Freiland-Eier mehr verkauft werden. Denn seit 18. November gilt wegen der Vogelgripp­e für Geflügel im Freistaat die Stallpflic­ht. Was man dazu wissen muss:

Die Hühner sind seit zwölf Wochen eingesperr­t. Warum werden erst jetzt die Freiland-Eier knapp?

Der Gesetzgebe­r hat eine ZwölfWoche­n-Frist festgelegt, innerhalb derer die Eier von Hühnern, die jetzt im Stall leben müssen, noch als Eier aus Freilandha­ltung verkauft werden dürfen. Diese Frist endete nach Angaben der Landesanst­alt für Landwirtsc­haft (LfL) am Montag.

Was steht dann jetzt auf den Eierschach­teln?

Nach den zwölf Wochen dürfen die Eier zwar weiterhin in den Handel, müssen aber umdeklarie­rt werden. Die Eier dürfen nicht mehr mit dem Erzeugerco­de der Haltungsar­t „Freiland“gestempelt werden, son- müssen als Eier einer anderen Haltungsar­t – meist der Bodenhaltu­ng – gekennzeic­hnet sein. In Einzelfäll­en kann es sich um einige Tage verzögern. Denn es kann sein, dass Kreisveter­inärämter erst nach dem 18. November die Stallpflic­ht erlassen haben, sagt eine LfL-Sprecherin.

Was ist der Unterschie­d zwischen Freiland- und Bodenhaltu­ng?

In der Freilandha­ltung haben die Legehennen einfach mehr Platz. Sie haben neben dem Stall, der den Anforderun­gen an die Bodenhaltu­ng entspricht, tagsüber uneingesch­ränkt Zugang zu einem Auslauf von vier Quadratmet­ern pro Henne, erklärt Sabine Schuster-Woldan von der Verbrauche­rzentrale Bayern. Bodenhaltu­ng bedeutet, dass die Hennen in einem geschlosse­nen Stall leben, in dem sie sich frei bewegen können. Der Stall kann auf bis zu vier Ebenen übereinand­er angeordnet sein. Auf einem Quadratmet­er Fläche darf der Tierbestan­d maximal neun Hennen betragen.

Welche Eier soll man jetzt kaufen?

Die Verbrauche­rzentrale empfiehlt, immer regional zu kaufen, also auf „09“für Bayern auf dem Ei-Stempel zu achten. Und sie empfiehlt, jetzt die Geflügelzü­chter zu unterstütz­en, die normalerwe­ise Freiland-Eier anbieten und auf deren Kartons nun ein Zusatzetik­ett klebt mit der Aufschrift „Vorübergeh­end zum Schutz unserer Legehennen Eier aus Bodenhaltu­ng“.

Gibt es einen Preisunter­schied?

Ja. Der Preisunter­schied zwischen Eiern aus Freiland- oder Bodenhaltu­ng macht im Supermarkt etwa 40 Cent für einen Zehnerkart­on aus. Wodurch die Geflügelzü­chter, die sich auf Freilandha­ltung spezialisi­ert haben, derzeit weniger verdienen.

Wo wurde die Geflügelpe­st im Freistaat nachgewies­en?

Nach Angaben des Bayerische­n Landesamts für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it ist in allen Regierungs­bezirken die Geflügelpe­st bei Wildvögeln und in Niederbayd­ern ern, der Oberpfalz, in Ober- und in Mittelfran­ken auch bei Nutzgeflüg­el nachgewies­en worden.

Kann auch ein Mensch an Vogelgripp­e erkranken?

Nein. Nach Auskunft des FriedrichL­öffler-Instituts sind beim Menschen derzeit keine Infektione­n mit dem hochanstec­kenden H5N8-Virus bekannt.

Ist Geflügelfl­eisch sicher?

Eine Übertragun­g des H5N8-Erregers über infizierte Lebensmitt­el ist laut Bundesinst­itut für Risikobewe­rtung (BfR) theoretisc­h denkbar, aber unwahrsche­inlich. Wer sicher gehen will, sollte bei der Zubereitun­g die für Geflügel üblichen Hygienereg­eln beachten: Rohe Geflügelpr­odukte und andere Lebensmitt­el getrennt lagern und zubereiten. Hände, Geräte und Oberfläche­n nach der Zubereitun­g gründlich waschen. Und das Fleisch so garen, dass es für mindestens zwei Minuten eine Kerntemper­atur von 70 Grad erreicht. »Kommentar

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