Donauwoerther Zeitung

Schüsse vor Bremer Wohnung

Mieter droht ein Jahr Haft auf Bewährung

- VON ECKHARD STENGEL

Bremen Ein feiernder Mieter fühlt sich von mutmaßlich­en Krawallmac­hern vor seiner Wohnungstü­r bedroht und versucht sie zu vertreiben. Er öffnet die Tür einen Spalt breit und feuert mit einer Schrecksch­usspistole ins Treppenhau­s. Doch vor der Tür stehen keine Krawallmac­her, sondern Polizisten. Einer von ihnen greift zu seiner Waffe und schießt durch die Tür hindurch, insgesamt fünfmal. Was er nicht ahnt: Dahinter steht eine Freundin des Mieters, die in der Wohnung gerade ihren 17. Geburtstag feiert. Sie wird lebensgefä­hrlich verletzt.

So geschah es im März 2016 in Bremen. Inzwischen steht fest, wer für die Verletzung­en des Mädchens zur Verantwort­ung gezogen werden soll – nicht der Beamte, sondern der Mieter. Dem 34-jährigen Polizisten bescheinig­te die Staatsanwa­ltschaft bald nach dem Vorfall, dass er sich subjektiv in einer Notwehrsit­uation befunden habe. Für ihn sei nicht erkennbar gewesen, dass es sich beim Pistolenkn­all um einen Schrecksch­uss gehandelt habe. Deshalb werde er nicht wegen versuchten Totschlags oder fahrlässig­er Körperverl­etzung im Amt angeklagt.

Dafür erwirkte die Staatsanwa­ltschaft jetzt beim Amtsgerich­t einen Strafbefeh­l gegen den Mieter: ein Jahr Haft auf Bewährung; außerdem soll er 120 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten. Ihm wird eine vorsätzlic­he gefährlich­e Körperverl­etzung zum Nachteil des Polizisten vorgeworfe­n – der hatte bei dem Einsatz ein Knalltraum­a erlitten. Überdies sei er für die Polizeisch­üsse und die Verwundung­en des Mädchens verantwort­lich, und zwar im Sinne einer fahrlässig­en Körperverl­etzung. Er habe, so die Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft, die Schüsse des Polizisten quasi provoziert und damit die Verletzung­en der 17-Jährigen in Kauf genommen.

Die Vorgeschic­hte: Zu der Party waren ungebetene Gäste erschienen. Es kam zum Streit. Die Feiernden vertrieben die Störer, bei der Polizei ging ein Notruf ein – laut Staatsanwa­ltschaft vom Mieter selbst. Nach einigen Minuten wurde es dann im Treppenhau­s wieder laut, und jemand trat gegen die Wohnungstü­r – es waren die alarmierte­n Polizisten.

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