Nazi Schmierereien im Schnee
Justiz In Oettingen trampelt jemand ein Hakenkreuz, in Hainsfarth werden Bushaltestelle und Container beschmiert. Wie Polizei und Justiz Fälle dieser Art einschätzen
Oettingen Jemand hatte sich Zeit genommen. 16 Quadratmeter groß war das Hakenkreuz, das ein bislang unbekannter Täter am Sonntag vor einer Woche auf einer Eisfläche im Oettinger Hofgarten in den Schnee trampelte. Wenige Tage später meldete die Polizei einen Fall aus Hainsfarth: Dort wurden in der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch mit blauer Farbe Hakenkreuze an die Wand der Bushaltestelle und an den Kleidercontainer in der Hauptstraße gesprüht. Delikte dieser Art gibt es im Ries nicht besonders oft; dass gleich zwei innerhalb weniger Tage verübt werden, ist die Ausnahme. Vielleicht lässt es sich damit erklären, dass die zwei kurzen Meldungen in unserer Zeitung durchaus für Resonanz sorgten: Zunächst schrieb ein Leser, das Hakenkreuz in Oettingen sei vermutlich „eine dumme Aktion Heranwachsender“gewesen, denen die historischen Hintergründe ganz offensichtlich nicht bekannt seien. In den Schulen würde die Zeit des Nationalsozialismus nicht genügend behandelt, die Presse würde auch dem Volkstrauertag nicht genügend Gewicht geben. Dann schrieb uns eine Leserin, es handele sich bei den Aktionen wahrlich nicht um einen Spaß, sondern um eine Straftat.
Was natürlich stimmt. Wenn wie in Hainsfarth, Bushaltestellen und Kleidercontainer mit blauer Farbe beschmiert werden, handelt es sich um eine Sachbeschädigung. Darüber hinaus, sagt Nördlingens Polizeichef Walter Beck, ermittele die Polizei in solchen Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Hinter solchen Schmiere- reien steckten oftmals Jugendliche und nicht unbedingt überzeugte Neonazis, berichtet Beck. Gleichwohl handele es sich schlicht um Straftaten.
Und die werden von den Ermittlungsbehörden entsprechend verfolgt. Im Bereich der Polizeiinspektion Nördlingen seien in den vergangenen drei Jahren sechs solcher Deetwa, likte zur Anzeige gebracht worden, drei davon in Nördlingen, drei in Oettingen, berichtet Beck. In zwei Fällen habe die Polizei Tatverdächtige ermitteln können. Die Ermittlungen, sagt Beck, gestalteten sich häufig schwierig, wenn die Täter nicht auf frischer Tat ertappt würden. Auch in den aktuellen Fällen in Oettingen und Hainsfarth hat die Polizei noch keine Erkenntnisse, wer dafür verantwortlich gewesen sein könnte.
Manchmal landen die Täter auf der Anklagebank. „Das haben wir
Die Ermittlungen gestalten sich häufig schwierig
immer wieder mal“, berichtet der Nördlinger Amtsgerichtsdirektor Helmut Beyschlag. Oft handele es sich bei den Angeklagten um „Leute, die mit irgendwelchen Dingen auffallen wollen“, berichtet Beyschlag. „Die fragen wir, wie sie dazu kommen – und die wissen es selbst nicht.“Rechtsradikale Umtriebe und Ansichten gebe es im Ries durchaus, verharmlosen wolle er das gewiss nicht, betont Beyschlag. Doch seien viele Fälle, die das Amtsgericht wegen „Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen“verhandelt, nicht unbedingt ein Indikator dafür. Eine Steigerung solcher Straftaten habe er die vergangenen Jahre auch nicht bemerkt.