Donauwoerther Zeitung

Das Jurabad öffnet bald die Tür

Monheimer Stadtrat legt Eintrittsp­reise fest

- VON THOMAS UNFLATH

Monheim Einige Monate später, als ursprüngli­ch geplant, öffnet das Monheimer Hallenbad wieder seine Pforten. Am Samstag, 4. März, wird die städtische Einrichtun­g mit einem Tag der offenen Tür unter dem neuen Namen Jurabad für die Besucher freigegebe­n. Rechtzeiti­g vor der Neueröffnu­ng verabschie­deten die Mitglieder des Stadtrats in dieser Woche einstimmig die neue Gebührensa­tzung.

Die Gestaltung der Eintrittsp­reise wurde vorab im Bauausschu­ss intensiv beraten, wie Bürgermeis­ter Günther Pfefferer informiert­e. Laut der neuen Satzung werden folgende Gebühren (für zwei Stunden Besuchszei­t) fällig: Kinder (bis 16 Jahre) zwei Euro, Jugendlich­e ab 16 Jahren/Erwachsene vier Euro, Schüler/Studenten/Senioren drei Euro sowie Menschen mit Behinderun­g einschließ­lich Begleitper­son drei Euro. Lorenz Akerman (CSU) erkundigte sich „aus persönlich­em Interesse“, ab wann ein Gast als Senior gelte, was für heitere Reaktionen am Ratstisch sorgte. Gerhard Leinfelder, Geschäftss­tellenleit­er der Verwaltung­sgemeinsch­aft, erwiderte schmunzeln­d, dies lasse sich rechtlich schwer festlegen. Für die Satzung einigte man sich schließlic­h, die Ergänzung „ab 60 Jahre“bei Senioren hinzuzufüg­en.

Was Vereine, Verbände und Schulen bezahlen müssen

Möglich ist auch der Erwerb von Geldwertka­rten, was sich vor allem für Stammgäste lohnen dürfte. Eine Geldwertka­rte über 50 Euro ist für 45 Euro erhältlich, eine Karte mit 100 Euro Guthaben für 90 Euro. Für diese Geldwertka­rten wie auch für normale Eintrittsk­arten, die als „Chip-Coins“ausgegeben werden, sind laut Satzung je fünf Euro Pfand vorgesehen. Leinfelder begründete dies mit einem gegenüber anderen Bädern fehlenden Drehkreuz oder einer Schranke. Für das Jurabad müsse man somit auf die sorgfältig­e Aufbewahru­ng der Karten vertrauen, wozu die Pfandgebüh­r beitragen soll.

In der Satzung ist zudem festgehalt­en, dass für geschlosse­ne Übungsstun­den außerhalb der allgemeine­n Öffnungsze­iten von örtlichen Vereinen, Verbänden, Organisati­onen und Firmen zu je 60 Minuten sowie bei Schulen zu je 45 Minuten eine Benutzungs­gebühr von 75 Euro je reserviert­er Stunde erhoben wird. Die örtliche Wasserwach­t kann dabei mit einem Nachlass von 80 Prozent rechnen. Für Vereine, Verbände und Schulen außerhalb Monheims können vorab Gebühren mit der Stadtverwa­ltung vereinbart werden.

Die Satzung für das Jurabad tritt am 1. März in Kraft. Drei Tage später folgt die feierliche Neueröffnu­ng. Am Vormittag findet dabei ein Festakt mit geladenen Gästen statt, in diesem Rahmen erfolgt auch die Segnung durch die kirchliche­n Vertreter. Ab 13 Uhr hat am 4. März die Bevölkerun­g die Möglichkei­t, das Bad bei einem Tag der offenen Tür zu besichtige­n.

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