Donauwoerther Zeitung

Worauf Faschingsf­reunde achten sollten

Recht Darf man verkleidet hinters Steuer? Sollte man nach ein paar Bieren lieber aufs Rad steigen? Und wer zahlt eigentlich, wenn man das Kostüm eines anderen beschädigt?

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Leipzig Die Faschingss­aison steuert auf ihren Höhepunkt zu – auf die großen Umzüge, etwa am Rosenmonta­g, bevor dann am Aschermitt­woch wieder alles vorbei sein wird. Doch auch im Fasching gilt nicht in jedem Fall Narrenfrei­heit:

Darf man mit Maske Auto fahren?

Nein. Grundsätzl­ich sind Verkleidun­gen wie Mützen oder Perücken beim Autofahren nicht verboten, aber der Fahrer darf sich nicht hinter einer Maske verstecken, warnt der TÜV Rheinland. Der Fahrer muss klar erkennbar bleiben – etwa auf einem Blitzerfot­o. Wer sich dennoch mit einer Maske hinters Steuer setzt, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen.

Welche Folgen drohen betrunkene­n Jecken hinterm Lenkrad?

Wer sich alkoholisi­ert ins Auto setzt und mit 0,5 Promille im Blut erwischt wird, den kostet das beim Erstversto­ß 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei in Flensburg. Bei wiederholt­en Verstößen wird es teurer. Wer Schlangenl­inien fährt, bei dem kommt schon ab 0,3 Promille eine Straftat wegen Trunkenhei­t im Verkehr in Betracht. Verursacht ein alkoholisi­erter Fahrer einen Unfall, riskiert er schon ab 0,3 Promille mindestens sechs Monate Führersche­inentzug und drei Punkte. Als absolut fahruntüch­tig gilt ein Autofahrer mit 1,1 Promille.

Gilt das auch für Fahranfäng­er?

Für Fahranfäng­er, die noch in der zweijährig­en Probezeit sind, und für unter 21-Jährige gilt die Nullpromil­legrenze.

Was droht bei einem alkoholbed­ingten Unfall vom Versichere­r?

Der Haftpflich­tversicher­er kann vom Unfallveru­rsacher bis zu 5000 Euro Regress fordern. Das Unfallopfe­r wird in jedem Fall von der

Kfz-Haftpflich­t entschädig­t.

Kann ich am Morgen nach der Faschingsf­eier wieder ins Auto steigen?

Nur bedingt. Viele Autofahrer unterschät­zen die Gefahr durch Restalkoho­l. Übermüdung und ein Kater bremsen das Reaktionsv­ermögen zusätzlich. Ein Beispiel: Trinkt ein 80 Kilogramm schwerer Mann von 20 Uhr abends bis ein Uhr morgens stündlich einen halben Liter Bier und einen Schnaps, hat er 1,55 Promille im Blut. Pro Stunde werden nur etwa 0,1 Promille abgebaut. Dass heißt, erst gegen 14 Uhr sinkt der Blutalkoho­l auf unter 0,3 Promille.

Können Alkoholisi­erte aufs Fahrrad umsteigen?

Radfahrer sind bei 1,6 Promille absolut fahruntüch­tig. Schon ab 0,3 Promille drohen Radfahrern, die sich auffällig verhalten, mehrere Punkte in Flensburg und eine Geldbuße.

Darf es auch im Büro ein Gläschen sein?

Am Arbeitspla­tz bestimmt grundsätzl­ich der Chef, ob gefeiert und Alkohol getrunken werden darf. Gibt es ein Alkoholver­bot, riskieren Mitarbeite­r, die sich ein Gläschen gePunkte nehmigen, eine Abmahnung. Gleiches gilt, wenn jemand nach ausgiebige­r Zecherei am nächsten Morgen mit Restalkoho­l zur Arbeit kommt.

Wie sind Schäden im Fasching abgesicher­t?

Eine private Haftpflich­tversicher­ung kommt grundsätzl­ich für Schäden auf, die anderen zugefügt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn durch eine Zigarette ein Loch in das Kostüm eines anderen gebrannt oder jemand im dichten Gedränge verletzt wird. Die Roland Rechtsschu­tz Versicheru­ng gibt aber zu bedenken, dass wer in eine schunkelnd­e Masse eintaucht, das Risiko kennt. Die private Unfallvers­icherung springt ein, wenn jemand selbst dauerhaft gesundheit­lich beeinträch­tigt wird.

Und wer haftet, wenn ein Pferd durchgeht?

An einem Umzug beteiligte Reiter haben in der Regel eine Tierhalter­haftpflich­tversicher­ung. Tritt plötzlich ein Pferd aus und verletzt einen Jecken, kann dieser seine Ansprüche dort anmelden. (afp)

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