Das Grundgesetz ist alternativlos
Zum Leserbrief „Abschiebung ist alterna tivlos“von Ernst Robitschko, (Donau wörther Zeitung vom 17. Februar) er reichte uns folgende Zuschrift: Die Aufregung und Empörung des Leserbriefautors ist in der Tat berechtigt und nachvollziehbar. Womöglich haben nicht wenige Menschen angesichts des dummen Ausrasters des betrunkenen Flüchtlings genauso eine zornige Reaktion gezeigt. Man denkt: „Die“kommen zu uns, führen sich hier auch noch sehr frech auf und stellen manchmal zudem unverschämte Dinge an. Im ersten Augenblick denken die meisten von uns so. Verständlich.
Aber halt, auch wenn’ s auch noch so extrem schwer fällt, wir leben – Gott sei Dank – in einem demokratischen Rechtsstaat. Dieser wird sich um derartige problematische Angelegenheiten sicherlich verlässlich kümmern und seine Stärke eindrucksvoll unter Beweis stellen. Falls die vorhandenen Fakten und Umstände für eine Abschiebung ausreichend sind, dann werden unsere seriösen Gesetze schon dafür sorgen , dass kriminelle Geflüchtete wieder in ihr Heimatland abgeschoben werden . Ich kann mir vorstellen, dass manche Bürger diese Aussage mit mir nicht teilen. Nur, hier kollidieren sehr schnell hektische, ja wütende Überlegungen und „Kurzschluss-Äußerungen“mancher Bürger mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. In denen finden sich übrigens gewiss auch Zeilen über straffällige Flüchtlinge. Die deutsche Justiz gehört meines Erachtens zu besten der Welt, nicht wie einige andere korrupte oder auch autokratisch geführte Staaten. Es gibt viele negative Beispiele, die zum Nachdenken verleiten,um anschließend vielleicht doch noch stolz auf das Erreichte in Sachen Demokratie und Rechtsstaat zu sein.
Man muss in schwierigen Situationen ruhig und gelassen bleiben und der Judikative sein uneingeschränktes Vertrauen schenken. Es ist es wert- gerade in der heutigen Zeit, in der unser Land ein Garant für Menschenrechte, Freiheit und Demokratie ist. Hoffentlich wird’s auch immer so bleiben! Ayhan Matkap, Donauwörth