Donauwoerther Zeitung

Die Grenzen der Konsequenz

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Zwischen Tunesien und Afghanista­n liegen nicht nur auf der Landkarte Welten – auch der Umgang mit abgelehnte­n Asylbewerb­ern aus beiden Staaten könnte unterschie­dlicher kaum sein. Obwohl Tunesien ein vergleichs­weise sicheres Land ist, werden Männer wie der Berliner Attentäter Anis Amri nicht abgeschobe­n: Mal fehlt es an den Papieren, mal am politische­n Willen, mal bremst die Regierung in Tunis. In Afghanista­n dagegen kontrollie­ren die Taliban noch immer weite Teile des Landes, doch weil die Regierung in Kabul kooperiert, ist es für deutsche Behörden vergleichs­weise leicht, Afghanen wie gestern Abend per Sammeltran­sport wieder abzuschieb­en.

Das ist, einerseits, nur konsequent, weil ihre Asylanträg­e ja abgelehnt wurden. Gleichzeit­ig aber zeigt sich am Beispiel Afghanista­n die ganze Widersprüc­hlichkeit unserer Flüchtling­spolitik. Etliche rot und grün regierte Länder weigern sich, Afghanen abzuschieb­en und schaffen so eine Art Zwei-Klassen-Gesellscha­ft im Asylrecht: Wer als Afghane in Berlin, Bremen oder Schleswig-Holstein lebt, darf bleiben. Wer in Bayern untergesch­lüpft ist, muss gehen. Mit Föderalism­us hat das nichts mehr zu tun. Allenfalls mit Parteipoli­tik.

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