Bessere Förderung für Sportvereine
Donauwörth Die Vereinfachung von Verfahren ist Dauer-Thema in der politischen Diskussion. „Einen richtigen Schritt in diese Richtung stellt die Neufassung der Sportförderrichtlinien dar“, sagt der CSUStimmkreisabgeordnete Wolfgang Fackler. Demnach durchlaufen Förderanträge im Sportstättenbau mit zuwendungsfähigen Ausgaben, die unter 250000 Euro liegen, künftig ein einfacheres und schnelleres Bewilligungsverfahren, weil sie nun als Kleinanträge eingestuft werden. Vorher lag diese Obergrenze bei 150 000 Euro. Bei Gesamtzuwendungen unter 100000 Euro werden zudem die Sport- und Schützenvereine beim Sportstättenbau von formalen Vorgaben entbunden.
Förderfähig sind zukünftig auch Sportstätten, die von mehreren Vereinen genutzt werden. Zudem werden die Fördersätze für innovative Breiten- und Leistungssportprojekte der Sportverbände von bisher 50 auf 80 Prozent erhöht. Positiv beurteilt auch der Kreisvorsitzende des Bayerischen Landessportverbandes, Roland Pickhard, die überarbeiteten Vorgaben gerade für die Vereine im Landkreis Donau-Ries. Pickhard geht davon aus, dass in den nächsten Jahren einige Sportstätten energetisch saniert werden müssen. (pm)