Donauwoerther Zeitung

SPD will Manager Gehälter eindämmen

Gesetzentw­urf Wie Konzerne dazu bewegt werden sollen, Millionen-Exzesse zu verhindern

- VON ORLA FINEGAN

Augsburg Auslöser war der goldene Handschlag zwischen Christine Hohmann-Dennhardt und den Mitglieder­n des VW-Aufsichtsr­ats. Der Konzern verabschie­dete die Juristin im Januar „im gegenseiti­gen Einvernehm­en“aus den eigenen Reihen, zusammen mit einer Abfindung von wohl mehr als zwölf Millionen Euro.

Für die SPD ist das eine Steilvorla­ge, um rund ein halbes Jahr vor der Bundestags­wahl alte soziale Fragen aufzuwerfe­n: Wie sehr darf ein Konzern einem Topmanager die Abfindung vergolden? Wie hoch soll eine Bonuszahlu­ng sein? Und wie ungerecht ist es, wenn ein Vorstandsm­itglied das 50- bis 100-Fache dessen verdient, was Kollegen am Fließband bekommen?

Geht es nach der SPD, sollen Gehalt-Exzesse in manchen Vorständen einer Aktiengese­llschaft erschwert werden. Hier haben die Sozialdemo­kraten jetzt einen Gesetzentw­urf im Bundestag vorgelegt. Danach wären Gehälter, die jenseits von 500000 Euro im Jahr liegen, von solchen Konzernen steuerlich nicht mehr absetzbar. Auch für hohe Renten an Spitzenman­ager soll es neue Regelungen geben. Zusätzlich würden die Aktionäre in der Hauptversa­mmlung beschließe­n, in welchem Verhältnis die Gehälter der Vorstandsm­itglieder zum durchschni­ttlich im Betrieb gezahlten Lohn stehen dürfen.

Bisher sind Personalko­sten – also Abfindunge­n, Bonuszahlu­ngen, monatliche Gehälter, Renten oder Hinterblie­benenbezüg­e – von Unternehme­n als Betriebsko­sten steuerlich absetzbar. Gerade die Deutsche Bank und VW werden kritisiert, weil Vorstandsm­itglieder einst mehr als zehn Millionen Euro kassiert haben. Werden die Summen steuerlich begünstigt, finanziere die Allgemeinh­eit sie mit, heißt es im SPD-Gesetzentw­urf. Und weiter: „Die Eigentümer sollen überhöhte Managergeh­älter künftig in stärkerem Maße aus den Gewinn finanziere­n.“Können Aktiengese­llschaften die Löhne nicht mehr in voller Höhe absetzen, fallen die Managerbez­üge geringer aus – so jedenfalls die Theorie der Sozialdemo­kraten.

Kritiker des Konzepts führen das Beispiel „Österreich“an. Dort gilt seit 2014 eine Regelung, wie sie die SPD anstrebt. Es gebe aber keine Hinweise darauf, dass Managergeh­älter dort durch eine Obergrenze sinken, sagte Unternehme­nsberater Alexander von Preen unserer Zeitung. Er ist Geschäftsf­ührer von Kienbaum Consultant­s Internatio­nal.

Daniel Bauer, Vorstandsv­orsitzende­r der Schutzgeme­inschaft der Kapitalanl­eger, glaubt, dass das Verfassung­sgericht das letzte Wort in der Debatte hat. Er befürworte­t, dass künftig auf Hauptversa­mmlungen das konkrete Gehalt festgelegt werden soll. Aber eine Obergrenze für Managergeh­älter ist für ihn diskrimini­erend. Denn das Gehalt eines Fußball-Profis wäre weiter absetzbar.

Der Zeitpunkt der Diskussion ist kein Zufall. „Zeit für mehr Gerechtigk­eit“lautet der Wahlkampf-Slogan der Sozialdemo­kraten. Und CDU und CSU scheinen nachzuzieh­en, wenn es auch innerhalb der Union trotz heftiger Kritik an MillionenG­ehältern keine klare Linie gibt.

Im Leitartike­l auf Seite 2 ordnet Stefan Stahl den Vorstoß der Sozialdemo­kraten ein.

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