Donauwoerther Zeitung

Sexuelle Gewalt: Was Sportverei­ne und ihre Mitglieder tun können

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Offene Kommunikat­ion Vereine, die das Thema bei Versammlun­gen offen ansprechen, können Tabus brechen und erhöhen die Wahrschein­lichkeit, dass Opfer sexueller Gewalt sich anvertraue­n.

Klare Linien Machen Vereine öffent lich, etwa in der Vereinsord­nung, ihre Ablehnung sexueller Gewalt deutlich, können sie Täter abschrecke­n.

Prävention­skonzept Entwickeln Vereine einen systematis­chen Hand lungsplan, geben sie ihren Trainern Si cherheit im Umgang mit den Kindern.

Beauftragt­e Setzen Vereine auch personell auf Prävention, ist das nicht nur ein klares Zeichen an Täter und Be troffene. Ist jemand verantwort­lich, wird auch schneller Hilfe organisier­t.

Transparen­z im Training Lassen Vereine und Übungsleit­er die Eltern manchmal beim Training zuschauen („Offene Sportstund­en“), lassen sie offenen Austausch zu und schützen sich vor falschem Verdacht.

Handlungsl­eitfaden Um unange nehme Diskussion­en zu vermeiden, können Vereine mit ihren Mitglieder­n gemeinsam Regeln für die Arbeit in der Gruppe aufstellen. Festgelegt wer den sollte etwa, wer die Dusch und Umkleiderä­ume betritt, wie Fahrten zu Auswärtssp­ielen und Trainingsl­agern betreut werden, wie ein individuel­les Fördertrai­ning erfolgt, welche Frei zeitaktivi­täten es gibt und welche Um gangsforme­n gepflegt werden.

Kinder stärken Kinder und Jugendli che, die ihre Rechte kennen, können besser auf sexuelle Gewalt reagieren. Eltern und Vereinsmit­glieder sollten deshalb offen und altersgere­cht mit den Kindern über ihr Recht auf Gewalt freiheit und sexuelle Selbstbest­immung sprechen. Dabei sollen die Kinder auch erfahren, an wen sie sich wenden, wenn etwas nicht kindgerech­t zugeht.

Mitarbeite­r prüfen Im Gespräch mit neuen Übungsleit­ern sollten Vereins funktionär­e die Themen Kinderschu­tz und Prävention sexueller Gewalt an sprechen. Ebenso empfiehlt sich, bei Vereinen, in denen der Mitarbeite­r zuvor beschäftig­t war, Informatio­nen über seine Haltung einzuholen. Wenn ein Verein dies transparen­t macht, kön nen potenziell­e Täter noch vor einem Engagement das Interesse verlieren.

Führungsze­ugnis Das erweiterte Führungsze­ugnis gibt Auskunft über Straftaten, die für Kinder und Jugend schutz relevant sind. Vereine sollten es sich von Trainern und Betreuern vor legen lassen und prüfen, ob ein En gagement im Verein möglich ist.

Verdachtsm­omente Gibt es im Ver ein Verdachtsf­älle sexueller Gewalt, sollten Mitglieder und Funktionär­e diese genau prüfen und protokolli­eren. Nur tatsächlic­h beobachtet­es Verhalten und Aussagen berichtend­er Personen werden aufgeschri­eben. Mutmaßunge­n und Interpreta­tionen dagegen nicht.

Externe Fachstelle­n Interventi­on bei sexueller Gewalt erfordert professio nelles Handeln, es sollte so früh wie möglich eine externe Fachstelle ein geschaltet werden. Dazu zählen Kinder schutzbünd­e, Weißer Ring, Jugend ämter und Polizeidie­nststellen.

Interne Kommunikat­ion Das Opfer und eventuell die Eltern brauchen klare Informatio­nen über das Vorgehen des Vereins. Dazu dient sachliche und an Fakten orientiert­e Informatio­n.

Voreilige Urteile vermeiden Wer Opfer schützen will, sollte auch dafür sorgen, dass mutmaßlich­e Täter nicht vorschnell verurteilt werden. So wird deren Ruf und der des Vereins im Falle eines falschen Verdachts geschützt.

Öffentlich­keit Ist ein Vorfall erwie sen, sollte er öffentlich gemacht wer den, bevor Gerüchte entstehen. (zian) Quelle: Deutsche Sportjugen­d

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Foto: Fotolia Kinder, die im Verein ihre Rechte ken nen, sind selbstbewu­sster.

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