Donauwoerther Zeitung

Kein Markenschu­tz für rote Louboutin Sohlen

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Der Edelschuhh­ersteller Louboutin kann sich sein Erkennungs­zeichen, die roten Sohlen, in der Schweiz nicht schützen lassen. Das Bundesgeri­cht wies eine Beschwerde des französisc­hen Designers gegen einen früheren Bescheid ab. Schließlic­h böten auch andere Schuhherst­eller hochhackig­e Damenschuh­e mit farbiger Sohle an, hielten die Richter fest. Kundinnen nähmen die roten Sohlen nur als dekorative­s Element wahr, nicht als Markenzeic­hen. In einigen Ländern sind die roten Sohlen der Schuhe, die einige hundert Dollar kosten, geschützt. Deshalb hat Louboutin billigere Imitatoren verklagt. Die protestier­ten, der Streit ging bis vor den Europäisch­en Gerichtsho­f. Dort steht ein Urteil noch aus.

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Foto: dpa Es ist das Markenzeic­hen der Louboutin Schuhe: die rote Sohle.

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