Kein Markenschutz für rote Louboutin Sohlen
Der Edelschuhhersteller Louboutin kann sich sein Erkennungszeichen, die roten Sohlen, in der Schweiz nicht schützen lassen. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde des französischen Designers gegen einen früheren Bescheid ab. Schließlich böten auch andere Schuhhersteller hochhackige Damenschuhe mit farbiger Sohle an, hielten die Richter fest. Kundinnen nähmen die roten Sohlen nur als dekoratives Element wahr, nicht als Markenzeichen. In einigen Ländern sind die roten Sohlen der Schuhe, die einige hundert Dollar kosten, geschützt. Deshalb hat Louboutin billigere Imitatoren verklagt. Die protestierten, der Streit ging bis vor den Europäischen Gerichtshof. Dort steht ein Urteil noch aus.