Donauwoerther Zeitung

Beiträge geltend machen

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Eigentümer eines Privatgrun­dstückes können versuchen, die Anlieger und Erschließu­ngsbeiträg­e beim Fi nanzamt geltend zu machen, er klärt Bettina Bethge von der Bundes steuerbera­terkammer. Ob der Fis kus die Aufwendung­en als abzugsfä hige Handwerker­leistung aner kennt, hängt vom jeweiligen Amt ab. Laut einer Anweisung des Bundes finanzmini­steriums sollten sie dies nicht tun. Anders sieht es beim Verkauf des Grundstück­es aus: Die Anliegerbe­iträge können die Steu erlast mindern, die durch den Veräu ßerungsgew­inn anfällt.

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