Beiträge geltend machen
Eigentümer eines Privatgrundstückes können versuchen, die Anlieger und Erschließungsbeiträge beim Fi nanzamt geltend zu machen, er klärt Bettina Bethge von der Bundes steuerberaterkammer. Ob der Fis kus die Aufwendungen als abzugsfä hige Handwerkerleistung aner kennt, hängt vom jeweiligen Amt ab. Laut einer Anweisung des Bundes finanzministeriums sollten sie dies nicht tun. Anders sieht es beim Verkauf des Grundstückes aus: Die Anliegerbeiträge können die Steu erlast mindern, die durch den Veräu ßerungsgewinn anfällt.