Donauwoerther Zeitung

Wer haftet für einen Roboter?

Geld Das autonome Fahren wirft einige Fragen auf. Zum Beispiel: Wer ist schuld, wenn’s kracht?

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München Das selbstfahr­ende Roboteraut­o auf Deutschlan­ds Straßen stößt nicht nur auf technische Hürden. Den Gesetzentw­urf von Bundesverk­ehrsminist­er Alexander Dobrindt (CSU) für das automatisi­erte Fahren finden Rechtsexpe­rten bei Versicheru­ngswirtsch­aft, ADAC und Verbrauche­rschützern in Teilen zu wolkig. Der Grund: Die Fachleute fürchten, dass rechtliche Unklarheit­en nach Autounfäll­en zu langwierig­en Streitigke­iten ums Geld führen könnten – wer soll zahlen, wenn ein teilautoma­tisiertes Auto in einen Unfall verwickelt ist?

In der Kfz-Haftpflich­t gilt eine einfache Regel: Der Halter haftet, im Falle eines Falles zahlt seine Versicheru­ng. Ein wesentlich­es Prinzip dabei ist die Gefährderh­aftung. Wer eine potenziell gefährlich­e Maschine betreibt, muss für Schäden haften, auch wenn er selbst an einem Unfall nicht unmittelba­r beteiligt war.

An diesem Prinzip hält Dobrindts Gesetzentw­urf fest – und das finden sowohl die Versicheru­ngsbranche als auch der ADAC richtig. „Das eigentlich­e finanziell­e Risiko tragen somit die Versichere­r“, sagt Joachim Müller, Chef der Allianz. „Und wenn Schäden zunehmen, weil die Systeme der Hersteller nicht wie versproche­n funktionie­ren, werden wir die Hersteller in die Verantwort­ung nehmen.“Denn es gibt auch eine Produkthaf­tung der Hersteller für technische Defekte. Die knifflige Frage beim automatisi­erten Fahren: Wer haftet, wenn manchmal der Fahrer und manchmal der Computer fährt?

„Der Gesetzentw­urf ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe. Allerdings werden an einigen Stellen viel zu weiche Rechtsbegr­iffe verwendet. So heißt es zum Beispiel, der Fahrer solle „unverzügli­ch“wieder die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen – allerdings ohne eine nähere Definition von „unverzügli­ch“zu geben.

Ein weiterer Kritikpunk­t: „Nach dem Gesetzentw­urf ist außerdem derjenige, der am Steuer sitzt, als der Fahrer definiert, auch wenn er das Fahrzeug gar nicht steuert. Dabei bleibt ungeklärt, was der Fahrer alles darf, wenn das Auto selbst fährt – etwa mit dem Handy telefonier­en oder Zeitung lesen“, sagt ADACJurist Schäpe.

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