Auch Restalkohol kann gefährlich sein
Justiz Im Fasching wird viel getrunken. Warum es auch am nächsten Morgen oft ratsam ist, das Auto stehen zu lassen
Es ist nicht nur während des Faschings ein Problem: Immer wieder setzen sich Menschen nach einer durchzechten Nacht ans Steuer und fahren ins Büro, an die Werkbank oder zum Außentermin. Oftmals wäre es aber ratsamer, sich fahren zu lassen oder gleich daheimzubleiben. Denn wenn in der Nacht zuvor der Alkohol in Strömen geflossen ist, dann befindet sich garantiert am nächsten Morgen noch ein Rest davon im Blut. Das wird oft nicht wahr- oder ernstgenommen – kann aber schlimme Folgen haben, wie mehrere Urteile belegen.
So hat etwa das Amtsgericht Siegen einem Autofahrer drei Viertel der Leistung aus seiner Vollkaskoversicherung entzogen, weil er unter Alkoholeinfluss (0,7 Promille) und auf glatter Straße einen Unfall gebaut hat. Zuvor war er ungebremst an einer Polizeistreife vor- beigefahren, die eine Unfallstelle absicherte. Das Zeichen einer Polizistin, langsamer zu fahren, nahm er nicht wahr. Erst als er die Unfallstelle selbst bemerkte, bremste er, verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und rutschte in die Unfallstelle. Den eigenen Schaden musste er fast selbst tragen. (Az. 14 C 2166/12)
Ähnlich ging es für einen Autofahrer im Saarland aus, der mit 0,93 Promille Alkohol am Steuer erwischt wurde, nachdem er auf eine Verkehrsinsel gerauscht war. Auch er musste letztlich akzeptieren, dass das Saarländische Oberlandesgericht seine Versicherungsansprüche wegen grober Fahrlässigkeit drastisch kürzte. Die Trunkenheitsfahrt kostete den Versicherten dadurch rund 11 600 Euro. (Az. 4 U 165/13)
In Rheinland-Pfalz wurde ein Mann morgens um vier Uhr am Steuer seines Autos mit 0,54 Promille Alkohol sowie Cannabis im Blut erwischt. Die Behörde entzog ihm die Fahrerlaubnis. Die Behauptung des Autofahrers, er habe in dieser Nacht zum ersten und einzigen Mal Cannabis genommen, kauften ihm die Richter am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße nicht ab. (Az. 3 L 382/16)
Die Lösung für solche Unfälle liegen auf der Hand: Hände weg vom Steuer eines Kraftfahrzeugs, wenn Restalkohol dazu führen kann, die Fahrerlaubnis zu verlieren.
Maik Heitmann ist unser Experte rund ums Recht. Der Fachjournalist befasst sich seit fast 20 Jahren mit Verbraucherfragen.