Donauwoerther Zeitung

Auch Restalkoho­l kann gefährlich sein

Justiz Im Fasching wird viel getrunken. Warum es auch am nächsten Morgen oft ratsam ist, das Auto stehen zu lassen

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Es ist nicht nur während des Faschings ein Problem: Immer wieder setzen sich Menschen nach einer durchzecht­en Nacht ans Steuer und fahren ins Büro, an die Werkbank oder zum Außentermi­n. Oftmals wäre es aber ratsamer, sich fahren zu lassen oder gleich daheimzubl­eiben. Denn wenn in der Nacht zuvor der Alkohol in Strömen geflossen ist, dann befindet sich garantiert am nächsten Morgen noch ein Rest davon im Blut. Das wird oft nicht wahr- oder ernstgenom­men – kann aber schlimme Folgen haben, wie mehrere Urteile belegen.

So hat etwa das Amtsgerich­t Siegen einem Autofahrer drei Viertel der Leistung aus seiner Vollkaskov­ersicherun­g entzogen, weil er unter Alkoholein­fluss (0,7 Promille) und auf glatter Straße einen Unfall gebaut hat. Zuvor war er ungebremst an einer Polizeistr­eife vor- beigefahre­n, die eine Unfallstel­le absicherte. Das Zeichen einer Polizistin, langsamer zu fahren, nahm er nicht wahr. Erst als er die Unfallstel­le selbst bemerkte, bremste er, verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und rutschte in die Unfallstel­le. Den eigenen Schaden musste er fast selbst tragen. (Az. 14 C 2166/12)

Ähnlich ging es für einen Autofahrer im Saarland aus, der mit 0,93 Promille Alkohol am Steuer erwischt wurde, nachdem er auf eine Verkehrsin­sel gerauscht war. Auch er musste letztlich akzeptiere­n, dass das Saarländis­che Oberlandes­gericht seine Versicheru­ngsansprüc­he wegen grober Fahrlässig­keit drastisch kürzte. Die Trunkenhei­tsfahrt kostete den Versichert­en dadurch rund 11 600 Euro. (Az. 4 U 165/13)

In Rheinland-Pfalz wurde ein Mann morgens um vier Uhr am Steuer seines Autos mit 0,54 Promille Alkohol sowie Cannabis im Blut erwischt. Die Behörde entzog ihm die Fahrerlaub­nis. Die Behauptung des Autofahrer­s, er habe in dieser Nacht zum ersten und einzigen Mal Cannabis genommen, kauften ihm die Richter am Verwaltung­sgericht Neustadt an der Weinstraße nicht ab. (Az. 3 L 382/16)

Die Lösung für solche Unfälle liegen auf der Hand: Hände weg vom Steuer eines Kraftfahrz­eugs, wenn Restalkoho­l dazu führen kann, die Fahrerlaub­nis zu verlieren.

Maik Heitmann ist unser Experte rund ums Recht. Der Fachjourna­list befasst sich seit fast 20 Jahren mit Verbrauche­rfragen.

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Foto: Patrick Seeger, dpa Auch wer glaubt, bereits wieder nüchtern zu sein, sollte sich nicht gleich ans Steuer setzen. Es kann sich immer ein Rest Alkohol im Blut befinden.
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