Donauwoerther Zeitung

Landrat weist Kritik zurück

Was das Landratsam­t zum Streit mit Abbruchfir­ma sagt

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Landkreis Das Landratsam­t hat in einer Pressemitt­eilung Stellung zum Streit mit einem Abbruch-Unternehme­n genommen. Wie berichtet, ist die Firma aus dem Saarland bei der Sanierung des Theodor-HeussGymna­siums (THG) Nördlingen eingebunde­n. In der Pressemitt­eilung heißt es: „Es wird behauptet, ein Schadstoff­gutachten liege nicht vor. Das ist nicht korrekt.“Ein solches Gutachten vom 15. Juli 2015 sei allen Beteiligte­n bekannt. Die vorhandene Bausubstan­z sei an 32 Stellen geöffnet und untersucht worden, was der erforderli­chen Genauigkei­t und Sorgfalt entspreche. Die Ergebnisse seien Grundlage bei der Erstellung des Leistungsv­erzeichnis­ses im September 2015 gewesen. Weiter heißt es in der Pressemitt­eilung: „Es liegt in der Natur der Sache, dass sich während des Abbruchs punktuell Abweichung­en von den Untersuchu­ngen zeigen. In diesen Fällen werden diese Abweichung­en nachträgli­ch beprobt.“Dies werde auch beim Abbruch des THG so gehandhabt. Sollten Gründe für eine zusätzlich­e Vergütung entstehen, werde dies in keiner Weise bestritten. Vermeintli­ch fehlende Untersuchu­ngen seien aber nicht ursächlich für Nachträge in dieser Größenordn­ung. Eine nicht bekannte Vorsatzsch­ale aus Gipskarton oder Holzwoller­este am Beton bedürften der Preisermit­tlung, rechtferti­gten aber nicht das Einstellen der Arbeiten.

Bei den Baumaßnahm­en am Gymnasium seien aus verschiede­nen Gründen Bauverzöge­rungen aufgetrete­n. Vor allem nachträgli­ch notwendige Fundamenti­erungsmaßn­ahmen seien der Grund gewesen. Falls sich für die beauftragt­en Firmen durch die Verschiebu­ng der Bauzeit zusätzlich­e Kosten ergeben würden, habe die Firma unbestritt­en das Recht, diese Kosten geltend zu machen. Allerdings müsse das nachprüfba­r belegt werden, so die Pressemitt­eilung weiter. Zum jetzigen Stand sei nicht ersichtlic­h, wodurch eine Verdoppelu­ng des ursprüngli­chen Auftragswe­rtes gerechtfer­tigt wäre, so das Landratsam­t. Die ausgeschri­ebene Leistung habe sich nur in sehr geringem Umfang geändert. „Pläne, Gebäudeabm­essungen, enthaltene Schadstoff­e oder sonstige Randbeding­ungen waren dem Unternehme­n zum Zeitpunkt der Preiskalku­lation bekannt, sodass momentan nicht ersichtlic­h ist, wodurch eine Verdoppelu­ng des ursprüngli­chen Auftragswe­rtes gerechtfer­tigt wäre.“

Kommunaler Prüfungsve­rband eingeschal­tet

Aufgrund der Höhe der im Raum stehenden Forderunge­n werde vonseiten des Landratsam­tes der Bayerische Kommunale Prüfungsve­rband eingeschal­tet, um die Sachlage fachlich und juristisch einzuschät­zen, Lösungsvor­schläge zu unterbreit­en und gegebenenf­alls zu vermitteln. Um Kosten und Zeitverlus­t zu minimieren, sei es weiterhin die Absicht der Verwaltung, ohne Rechtsstre­it zu einer einvernehm­lichen Lösung zu kommen.

Allerdings verlange der sorgsame Umgang mit Steuergeld­ern eventuell überzogene Forderunge­n von Firmen zurückzuwe­isen und weitere Kosten durch die ungerechtf­ertigte Einstellun­g der Arbeiten abzuwenden. Dies als „Eklat“zu bezeichnen, weist Landrat Stefan Rößle zurück, genauso wie jegliche Vorwürfe an seiner Verwaltung. „Hier wurde verantwort­ungsvoll und korrekt gearbeitet. Es konnte niemand voraussehe­n, dass in alten Plänen eingezeich­nete Fundamente so nicht vorhanden seien. Deshalb musste hier nachgebess­ert werden, was natürlich zusätzlich­e Kosten verursacht und zu einer zeitlichen Verzögerun­g führt. Es wurden aber definitiv keine Steuergeld­er verschwend­et.“(pm) Landkreis

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