Donauwoerther Zeitung

Pöttmes behält Windkraftz­onen

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Pöttmes Nach kontrovers­er, aber meist sachlicher Diskussion im Gemeindera­t über die Windkraft stand fest: Pöttmes behält die Konzentrat­ionsfläche­n bei. Dabei votierten der Bürgerbloc­k, die CWG und Hans Steiger (CSU) mit 15:6 Stimmen gegen den Antrag von sechs Mitglieder­n der CSU-Fraktion, die Flächen aufzulösen und stattdesse­n die 10-H-Regel gelten zu lassen.

Bürgermeis­ter Franz Schindele erinnerte an die Unterschri­ftensammlu­ng von rund 80 Reicherste­inern für die Auflösung der Flächen. Ehekirchen­s Bürgermeis­ter Günter Gamisch hatte in einem Brief an den Markt Pöttmes auf über 230 Unterschri­ften für die – inzwischen beschlosse­ne – Auflösung der Konzentrat­ionsfläche im Streulachw­ald auf Ehekirchen­er Flur verwiesen. Im Namen der Unterzeich­ner unterstütz­e er die Auflösung in Pöttmes, so Gamisch. Aber auch von der Eigentümer­in, der Freiherrli­ch von Gumppenber­g’schen Güterinspe­ktion Pöttmes, gab es Post. Sie wies die Gemeinde Ehekirchen darauf hin, dass sie sich Entschädig­ungsforder­ungen vorbehalte. Schindele zufolge will sie in Pöttmes genauso verfahren. Dann müssten die Gemeinden finanziell gerade stehen.

Fachanwalt Gert Guggemos warnte die Pöttmeser Gemeinderä­te davor, sich auf dieses Risiko einzulasse­n. Zudem äußerte er „nicht unerheblic­he Zweifel an der Verfassung­smäßigkeit der 10-H-Regelung“. Laut Guggemos ist aber noch nicht geklärt, ob diese mit dem Grundgeset­z vereinbar ist. Guggemos ließ durchblick­en, dass Pöttmes ohne die Konzentrat­ionsfläche­n möglicherw­eise nicht mehr genug Platz für Windräder nachweisen kann. Auch Landschaft­splaner Hans Brugger riet davon ab, die Konzentrat­ionsfläche­n aufzulösen. Auf Nachfrage unterstric­h er, dass zuvor Windräder auf bis zu 400 Meter an Wohnhäuser hätten heranrücke­n können. Jetzt seien es mindestens 1000 Meter – „wesentlich mehr“als bei vergleichb­aren Flächennut­zungspläne­n. (nsi)

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