Pöttmes behält Windkraftzonen
Pöttmes Nach kontroverser, aber meist sachlicher Diskussion im Gemeinderat über die Windkraft stand fest: Pöttmes behält die Konzentrationsflächen bei. Dabei votierten der Bürgerblock, die CWG und Hans Steiger (CSU) mit 15:6 Stimmen gegen den Antrag von sechs Mitgliedern der CSU-Fraktion, die Flächen aufzulösen und stattdessen die 10-H-Regel gelten zu lassen.
Bürgermeister Franz Schindele erinnerte an die Unterschriftensammlung von rund 80 Reichersteinern für die Auflösung der Flächen. Ehekirchens Bürgermeister Günter Gamisch hatte in einem Brief an den Markt Pöttmes auf über 230 Unterschriften für die – inzwischen beschlossene – Auflösung der Konzentrationsfläche im Streulachwald auf Ehekirchener Flur verwiesen. Im Namen der Unterzeichner unterstütze er die Auflösung in Pöttmes, so Gamisch. Aber auch von der Eigentümerin, der Freiherrlich von Gumppenberg’schen Güterinspektion Pöttmes, gab es Post. Sie wies die Gemeinde Ehekirchen darauf hin, dass sie sich Entschädigungsforderungen vorbehalte. Schindele zufolge will sie in Pöttmes genauso verfahren. Dann müssten die Gemeinden finanziell gerade stehen.
Fachanwalt Gert Guggemos warnte die Pöttmeser Gemeinderäte davor, sich auf dieses Risiko einzulassen. Zudem äußerte er „nicht unerhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der 10-H-Regelung“. Laut Guggemos ist aber noch nicht geklärt, ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Guggemos ließ durchblicken, dass Pöttmes ohne die Konzentrationsflächen möglicherweise nicht mehr genug Platz für Windräder nachweisen kann. Auch Landschaftsplaner Hans Brugger riet davon ab, die Konzentrationsflächen aufzulösen. Auf Nachfrage unterstrich er, dass zuvor Windräder auf bis zu 400 Meter an Wohnhäuser hätten heranrücken können. Jetzt seien es mindestens 1000 Meter – „wesentlich mehr“als bei vergleichbaren Flächennutzungsplänen. (nsi)