Donauwoerther Zeitung

Schwule sollen rehabiliti­ert werden

Regierung will Urteile aufheben

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Berlin Zehntausen­de schwule Männer sind nach dem Zweiten Weltkrieg ins Gefängnis gekommen, jetzt sollen die Urteile von einst aufgehoben werden: Die Bundesregi­erung brachte am Mittwoch den Gesetzentw­urf zur Rehabiliti­erung auf den Weg, der auch Entschädig­ungen vorsieht. Der Gesetzentw­urf von Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) stieß auf breite Zustimmung, aber es gab Kritik an den Entschädig­ungsregelu­ngen.

Mit der vom Kabinett gebilligte­n Neuregelun­g sollen die nach 1945 in Ost- und Westdeutsc­hland verhängten Urteile pauschal aufgehoben werden, für jedes Urteil soll eine Entschädig­ung von 3000 Euro gezahlt werden – zuzüglich 1500 Euro pro erlittenem Jahr Haft. Maas hatte den Gesetzentw­urf bereits im

Auch Entschädig­ungen sind vorgesehen

Herbst vergangene­n Jahres vorgelegt, wegen Abstimmung­sbedarfs mit der Unionsseit­e hatte sich aber die Kabinettsb­efassung verzögert. „Die Rehabiliti­erung der Männer, die allein wegen ihrer Homosexual­ität vor Gericht standen, ist überfällig“, erklärte Maas in Berlin. „Nur wegen ihrer Liebe zu Männern, wegen ihrer sexuellen Identität, wurden sie vom deutschen Staat verfolgt, bestraft und geächtet.“Die alten Urteile seien aus heutiger Sicht „eklatantes Unrecht“.

Bundesfami­lienminist­erin Manuela Schwesig (SPD) sprach von einem „wichtigen Signal für alle Homosexuel­len in Deutschlan­d, dass Diskrimini­erung und Vorurteile ihnen gegenüber heute und in Zukunft keinen Platz in unserer Gesellscha­ft haben“. Die Grünen lobten den Kabinettsb­eschluss als „wichtigen, historisch­en Schritt zu mehr Gerechtigk­eit“.

Der Lesben- und Schwulenve­rband (LSVD) forderte eine „angemessen­e und würdige Entschädig­ung“. Dafür seien aber auch laufende Rentenleis­tungen für die Opfer notwendig, die sich in einer Notlage im Sinne des Entschädig­ungsrechts befänden, hieß es in einer Erklärung. (afp)

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