Donauwoerther Zeitung

Neues Label soll Energiespa­ren einfacher machen

EU Brüssel will die Klassifizi­erung für elektrisch­e Geräte übersichtl­icher machen. Erste Pläne gingen sogar noch weiter

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Brüssel Für Fernseher, Kühlschrän­ke oder Waschmasch­inen gibt es in der EU künftig einfacher zu durchschau­ende Energielab­el. Das neue Kennzeichn­ungssystem von A für besonders sparsame Geräte bis G für die größten Stromfress­er soll ab 2020 in Kraft treten. Diese Kennzeichn­ung löst nach der am Dienstag erzielten Einigung von EU-Parlament, Mitgliedst­aaten und Kommission die bisherige Unterteilu­ng von A+++ bis D ab.

Durch die Kombinatio­n von Buchstaben und Pluszeiche­n war es nur schwer ersichtlic­h, dass der Unterschie­d zwischen Geräten mit der Kennzeichn­ung A und A+ genauso groß war wie zwischen Geräten der Kategorien A und B. Verbrauche­r sollen über ein öffentlich­es Verzeichni­s mit allen Energielab­eln künftig leichter die Effizienz ihrer Haushaltsg­eräte vergleiche­n können. Der EU-Kommission zufolge achten 85 Prozent der Verbrauche­r beim Kauf neuer Geräte auf die Energiekla­ssen. Das alte System war 1990 eingeführt worden. Durch immer weitere technische Innovation­en erreichten aber zunehmend Produkte die höchste Energieeff­izienzklas­se.

Geräte mit der Effizienzk­lasse A waren demnach zwar sparsam, solche mit dem Zeichen A+++ verbraucht­en aber noch deutlich weniger Strom. Die EU-Kommission schlug deshalb Mitte 2015 eine Neuordnung der Label vor. Damit die Energiekla­ssen nicht wieder verwässert werden können, ist eine regelmäßig­e Überprüfun­g vorgesehen. So soll innerhalb von sechs Jahren eine Aktualisie­rung der Stufen stattfinde­n. Wenn mehr als 30 Prozent der Produkte die höchste Energieeff­izienzklas­se erreicht haben, oder 50 Prozent der Geräte in die Kategorien A und B fallen, wird ebenfalls eine Neuordnung fällig. Die Grünen im Europaparl­ament bemängelte­n, dass es keine verbindlic­hen Regeln zu möglichen Tests der Energieeff­izienz von Geräten geben soll.

Darüber hinaus können Verbrauche­r keine Erstattung des Kaufpreise­s fordern, wenn ein Produkt falsch gekennzeic­hnet wurde. Das Parlament hatte einen entspreche­nden Paragrafen gefordert, Mitgliedst­aaten und Kommission lehnten dies aber ab. Nach der formalen Zustimmung von Parlament und Mitgliedst­aaten kann die Neuregelun­g in Kraft treten. Auf Kühlschrän­ken und Waschmasch­inen (sogenannte­n weißen Geräten) sowie Fernsehern müssen ab 2020 die neuen Labels kleben. Andere Produkte wie Staubsauge­r bekommen erst später die neuen Energieaus­zeichnunge­n.

Bei Heizungen und Boilern dauert es allerdings länger, da sie erst seit 2015 mit einem Energielab­el wie bei Elektroger­äten versehen wurden. Sie sollen deshalb erst nach neun Jahren überarbeit­et werden – und könnten mit einer Übergangsf­rist demnach erst ab 2030 gelten. Das Europäisch­e Umweltbüro kritisiert­e die unterschie­dlichen Einführung­sfristen für die Produkte. (afp)

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Foto: Kneffel, dpa So ist es heute: Bunte Pfeile symbolisie ren die Energieeff­izienz.

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