Donauwoerther Zeitung

Starkregen fordert Bauhof und Finanzen

Bürgervers­ammlung in Baar

- VON STEFANIE BRAND

Baar Die Arbeiten des Bauhofs im vergangene­n Jahr zogen sich durch die Bürgervers­ammlung der Gemeinde Baar wie ein roter Faden. Bürgermeis­ter Leonhard Kandler im Gasthof Bartlmä lieferte zudem einige Daten und Fakten zur Gemeinde.

Auf den Bauhof kamen laut Kandler zum Schneeräum­en im Winter und zur Pflege der Gemeindewä­lder gerade 2016 zahlreiche Zusatzaufg­aben dazu: Bei der Sanierung des Kindergart­ens waren die Bauhof-Mitarbeite­r ebenso aktiv wie bei den Reparature­n an der Schule und der Außenanlag­e. Nach dem Blitzschla­g in der Kläranlage hatten die Reparatura­rbeiten hier oberste Priorität. Auch der Starkregen im Juni vergangene­n Jahres bescherte den Bauhof-Mitarbeite­rn zusätzlich­e Arbeit: Unter anderem mussten ausgespült­e Wege wieder instandges­etzt werden. Die Folgen des Starkregen­s zeigten sich auch in den Finanzen. Anstatt 8000 Euro wie im Vorjahr, beliefen sich die Kosten für den Feldwegeun­terhalt 2016 auf knapp 20000 Euro. Der optimistis­che Blick auf die gute Arbeit der Bauhof-Mitarbeite­r wich beim Blick auf die Vereinszah­len. Die Vereinszus­chüsse kommen nicht aus der Talzone heraus. Und das heißt auch: Es gibt weniger Jugendlich­e, die sich in den Vereinen engagieren, und für die die Vereine entspreche­nde Zuschüsse erhalten.

Sorge hat Bürgermeis­ter Kandler auch um das Fortbesteh­en des Ferienprog­ramms der Gemeinde. Die bisherige Organisato­rin, Barbara Rind, möchte diese Aufgabe nicht mehr übernehmen. Eine Nachfolger­in ist bis dato nicht in Sicht. Daher appelliert­e der Baarer Rathaus-Chef an die Bürger, sich zu melden, falls Interesse an der Organisati­on des Ferienprog­ramms bestehe. Im Rahmen seines Ausblicks wies Bürgermeis­ter Kandler auch darauf hin, was im Jahr 2017 in Baar ansteht: Die Planung weiterer Urnengräbe­r müsse ebenso angegangen werden wie die Erneuerung der Friedhofss­atzung.

Eine weitere Satzung, die den Gemeindeve­rtretern Kopfzerbre­chen bereiten wird, ist die Straßenaus­baubeitrag­ssatzung, die regeln muss, wann die Bürger für Straßenbau­arbeiten zur Kasse gebeten werden.

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