Donauwoerther Zeitung

Krumme Geschäfte via WhatsApp

Justiz Vater und Sohn aus der Region sollen Firmen um zehntausen­de Euro gebracht haben. Nur einer der beiden erschien vor Gericht. Wie es trotzdem zu einem Urteil kam

- VON DENIS DWORATSCHE­K

Landkreis Bei Beträgen über mehrere Tausend Euro will man auf Nummer sicher gehen. Der eine oder andere würde sich bei einem so teuren Geschäft wohl überlegen, einen Notar einzuschal­ten. Beim Kauf gebrauchte­r Werkzeugma­schinen läuft das mitunter offenbar ein wenig anders ab, wie ein Fall von zwei Männern aus dem Landkreis zeigt, die nun vor dem Nördlinger Amtsgerich­t standen.

Zwei Betrugsfäl­le wurden Vater und Sohn vorgeworfe­n. Von einem der zwei Angeklagte­n fehlte jedoch jede Spur. Nach kurzer Beratung entschied Richter Helmut Beyschlag, eines der Verfahren abzutrenne­n und gesondert zu verhandeln. „Der sitzt ja nicht daheim und wartet darauf, mit besonderen Transportm­itteln abgeholt zu werden“, sagte Beyschlag. Der anwesende Sohn hatte gegenüber Staatsanwä­ltin Alexandra Krug erklärt, keinen Kontakt zu seinem Vater zu haben.

Den Beiden wurde Betrug in zwei Fällen vorgeworfe­n. Einer Firma aus dem baden-württember­gischen Bruchsal hätten sie im Juni 2015 zwei gebrauchte Fräsmaschi­nen zum Verkauf angeboten. Der Wert der Geräte betrug über 30 000 Euro. Die Summe wurde im Vorfeld überwiesen. Ein Angestellt­er der Firma, der als Zeuge aussagte, bestätigte, dass diese Verkaufspr­axis in der Branche ganz normal sei.

Der vereinbart­e Lieferzeit­punkt verstrich. Auf Nachfrage beim angeklagte­n 31-Jährigen sei man immer wieder vertröstet worden. Die Geräte sollten bald geliefert werden. Später hieß es dann, die Maschinen stünden noch in Österreich an der Grenze. Die Firma aus Bruchsal stoppte den Kauf und verlangte das Geld zurück. Jedoch ohne Erfolg.

Nach einigen Wochen brach der Kontakt komplett ab. Alle Gespräche hatten per Handy oder über WhatsApp stattgefun­den. Richter Beyschlag hakte deswegen beim Zeugen nach, ob es bei solchen Summen üblich sei, alles über das Handy auszumache­n. „Sie werden lachen, das sind noch kleine Beiträge“, sagt der Zeuge. Immerhin habe man schon fünf bis sechs Mal mit dem Angeklagte­n Käufe abgewickel­t, bisher sei alles gut gegangen. Ein Teil der Summe, laut dem Angestellt­en 15 000 Euro, soll bis zum heutigen Tage zurückgeza­hlt worden sein. „Woher wussten sie, dass sie wirklich mit dem Angeklagte­n verhandelt­en? Sie haben ihn doch nie persönlich kennengele­rnt“, fragte der Richter. Der Angestellt­e verwies auf ein WhatsApp-Profilbild, das den Angeklagte­n zeigte.

Der zweite Fall betraf den Verkauf eines Baggers im Wert von 12 000 Euro. Ein Kfz-Meister aus Heroldsbac­h hatte über seinen Sohn das Fahrzeug im Internet zum Verkauf angeboten. Der angeklagte Vater habe dann mit dem Besitzer Kontakt aufgenomme­n und ausgemacht, den Bagger abzuholen. Am vereinbart­en Termin wäre dann aber keiner der Angeklagte­n, sondern ein Angestellt­er, der wiederum nur 500 Euro bei sich hatte, erschienen. Der Kfz-Meister nahm das Geld als Anzahlung und ließ den Fahrer mit dem Bagger gehen, da dieser versichert­e, dass sein Chef am nächsten Tag die ausstehend­e Summe begleichen würde. Dazu kam es nicht. Wie im ersten Fall liefen fast alle Gespräche über das Handy ab. Nur eine Rechnung wurde an die Angeklagte­n gefaxt.

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwä­ltin eine Verurteilu­ng des anwesenden Sohns im ersten Fall. Sie habe keine Zweifel, dass der 31-Jährige den Verkauf der Maschinen abgewickel­t habe, zumal der Angeklagte bereits mehrfach wegen Betrugs vorbestraf­t sei und zum Tatzeitpun­kt eine offene Bewährungs­strafe verbüßt habe.

Verteidige­r Frank Eckstein sah in den Telefonges­prächen keinen Beweis für den angebliche­n Betrug. Er wies in beiden Fällen darauf hin, dass keine der verwendete­n Handynumme­rn die seines Mandanten sei. Es könne nicht eindeutig nachgewies­en werden, mit wem die Zeugen telefonier­t hätten.

Da sah Richter Beyschlag ähnlich und sprach den Angeklagte­n in beiden Fällen frei. „Auch wenn er hochgradig verdächtig wirkt, sind es mir zu viele Vermutunge­n und Wahrschein­lichkeiten“, sagt Beyschlag. Ein zweifelsfr­eier Tatnachwei­s sei nicht gegeben und ein kriminelle­s Vorleben reiche alleine nicht aus, um jemand schuldig zu sprechen. Schon während der Verhandlun­g wunderte sich der Richter über die Verkaufspr­axis via Smartphone. „Ich werde es wohl nie verstehen, wie man bei solchen Beträgen das Handy benutzen kann.“

 ?? Symbolfoto: dpa picture alliance ?? Zwei Männer aus der Region sollen Firmen beim Verkauf von Maschinen über den Tisch gezogen haben. Die Geschäfte wären dabei hauptsächl­ich über den Nachrichte­ndienst WhatsApp abgewickel­t worden, hieß es vor Gericht.
Symbolfoto: dpa picture alliance Zwei Männer aus der Region sollen Firmen beim Verkauf von Maschinen über den Tisch gezogen haben. Die Geschäfte wären dabei hauptsächl­ich über den Nachrichte­ndienst WhatsApp abgewickel­t worden, hieß es vor Gericht.

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