Krumme Geschäfte via WhatsApp
Justiz Vater und Sohn aus der Region sollen Firmen um zehntausende Euro gebracht haben. Nur einer der beiden erschien vor Gericht. Wie es trotzdem zu einem Urteil kam
Landkreis Bei Beträgen über mehrere Tausend Euro will man auf Nummer sicher gehen. Der eine oder andere würde sich bei einem so teuren Geschäft wohl überlegen, einen Notar einzuschalten. Beim Kauf gebrauchter Werkzeugmaschinen läuft das mitunter offenbar ein wenig anders ab, wie ein Fall von zwei Männern aus dem Landkreis zeigt, die nun vor dem Nördlinger Amtsgericht standen.
Zwei Betrugsfälle wurden Vater und Sohn vorgeworfen. Von einem der zwei Angeklagten fehlte jedoch jede Spur. Nach kurzer Beratung entschied Richter Helmut Beyschlag, eines der Verfahren abzutrennen und gesondert zu verhandeln. „Der sitzt ja nicht daheim und wartet darauf, mit besonderen Transportmitteln abgeholt zu werden“, sagte Beyschlag. Der anwesende Sohn hatte gegenüber Staatsanwältin Alexandra Krug erklärt, keinen Kontakt zu seinem Vater zu haben.
Den Beiden wurde Betrug in zwei Fällen vorgeworfen. Einer Firma aus dem baden-württembergischen Bruchsal hätten sie im Juni 2015 zwei gebrauchte Fräsmaschinen zum Verkauf angeboten. Der Wert der Geräte betrug über 30 000 Euro. Die Summe wurde im Vorfeld überwiesen. Ein Angestellter der Firma, der als Zeuge aussagte, bestätigte, dass diese Verkaufspraxis in der Branche ganz normal sei.
Der vereinbarte Lieferzeitpunkt verstrich. Auf Nachfrage beim angeklagten 31-Jährigen sei man immer wieder vertröstet worden. Die Geräte sollten bald geliefert werden. Später hieß es dann, die Maschinen stünden noch in Österreich an der Grenze. Die Firma aus Bruchsal stoppte den Kauf und verlangte das Geld zurück. Jedoch ohne Erfolg.
Nach einigen Wochen brach der Kontakt komplett ab. Alle Gespräche hatten per Handy oder über WhatsApp stattgefunden. Richter Beyschlag hakte deswegen beim Zeugen nach, ob es bei solchen Summen üblich sei, alles über das Handy auszumachen. „Sie werden lachen, das sind noch kleine Beiträge“, sagt der Zeuge. Immerhin habe man schon fünf bis sechs Mal mit dem Angeklagten Käufe abgewickelt, bisher sei alles gut gegangen. Ein Teil der Summe, laut dem Angestellten 15 000 Euro, soll bis zum heutigen Tage zurückgezahlt worden sein. „Woher wussten sie, dass sie wirklich mit dem Angeklagten verhandelten? Sie haben ihn doch nie persönlich kennengelernt“, fragte der Richter. Der Angestellte verwies auf ein WhatsApp-Profilbild, das den Angeklagten zeigte.
Der zweite Fall betraf den Verkauf eines Baggers im Wert von 12 000 Euro. Ein Kfz-Meister aus Heroldsbach hatte über seinen Sohn das Fahrzeug im Internet zum Verkauf angeboten. Der angeklagte Vater habe dann mit dem Besitzer Kontakt aufgenommen und ausgemacht, den Bagger abzuholen. Am vereinbarten Termin wäre dann aber keiner der Angeklagten, sondern ein Angestellter, der wiederum nur 500 Euro bei sich hatte, erschienen. Der Kfz-Meister nahm das Geld als Anzahlung und ließ den Fahrer mit dem Bagger gehen, da dieser versicherte, dass sein Chef am nächsten Tag die ausstehende Summe begleichen würde. Dazu kam es nicht. Wie im ersten Fall liefen fast alle Gespräche über das Handy ab. Nur eine Rechnung wurde an die Angeklagten gefaxt.
In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin eine Verurteilung des anwesenden Sohns im ersten Fall. Sie habe keine Zweifel, dass der 31-Jährige den Verkauf der Maschinen abgewickelt habe, zumal der Angeklagte bereits mehrfach wegen Betrugs vorbestraft sei und zum Tatzeitpunkt eine offene Bewährungsstrafe verbüßt habe.
Verteidiger Frank Eckstein sah in den Telefongesprächen keinen Beweis für den angeblichen Betrug. Er wies in beiden Fällen darauf hin, dass keine der verwendeten Handynummern die seines Mandanten sei. Es könne nicht eindeutig nachgewiesen werden, mit wem die Zeugen telefoniert hätten.
Da sah Richter Beyschlag ähnlich und sprach den Angeklagten in beiden Fällen frei. „Auch wenn er hochgradig verdächtig wirkt, sind es mir zu viele Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten“, sagt Beyschlag. Ein zweifelsfreier Tatnachweis sei nicht gegeben und ein kriminelles Vorleben reiche alleine nicht aus, um jemand schuldig zu sprechen. Schon während der Verhandlung wunderte sich der Richter über die Verkaufspraxis via Smartphone. „Ich werde es wohl nie verstehen, wie man bei solchen Beträgen das Handy benutzen kann.“