Donauwoerther Zeitung

Syrischer Flüchtling gibt im Streit mit Facebook auf

Hetze Warum der 19-Jährige, der im Netz fälschlich­erweise als Terrorist verleumdet wird, auf weitere Klagen verzichtet

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Würzburg/Berlin Sein Fall hat bundesweit Schlagzeil­en gemacht: Ein Flüchtling kämpfte vor Gericht gegen den Internet-Riesen Facebook, damit der Hetzbeiträ­ge löschen muss. Der Syrer unterlag jedoch und zieht nun seine Konsequenz­en daraus. Anas M., dessen Selfie mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel für falsche Anschuldig­ungen und Hasskommen­tare missbrauch­t wurde, will nicht weiter gegen Facebook klagen.

„Ich möchte mich auf meine Deutschprü­fungen konzentrie­ren. Außerdem ist der Prozess gefährlich für meine Familien in Syrien und in Deutschlan­d“, ließ Anas M. am Montag über seinen Würzburger Anwalt Chan-jo Jun mitteilen. Der IT-Anwalt hatte den in Berlin lebenden Flüchtling vor dem Landgerich­t Würzburg vertreten.

Anas M. war vor Gericht gezogen, um den Internet-Riesen gerichtlic­h dazu zu bringen, die existieren­den Verleumdun­gen in seinem Netzwerk zu löschen und darauf basierende neue Inhalte erst gar nicht zu veröffentl­ichen. Die Richter des Landgerich­tes Würzburg kamen jedoch Anfang März zu dem Schluss, dass Facebook sich die Verleumdun­gen von Dritten nicht zu eigen gemacht hat und deshalb nicht zu einer Unterlassu­ng gezwungen werden kann. Der Syrer hätte nun Berufung zum Oberlandes­gericht Bamberg einlegen können. Davon sieht er jedoch ab.

Dieser Rückzug hatte den Angaben zufolge auch finanziell­e Gründe. Über die Prozesskos­tenhilfe können Menschen mit wenig Einkommen die Kosten des Gerichts und die ihres Anwalts ersetzt bekommen. Die Kosten der Gegenseite aber müssen sie selbst tragen. Jun zufolge dürften die Kosten von Facebook bei etwa 1700 bis 2000 Euro liegen. „Obwohl mir einige Menschen Spenden geschickt haben, werde ich noch viele Monate arbeiten müssen, bis ich das Geld zusammen habe“, sagte der 19-Jährige laut Mitteilung. Dem Anwalt zufolge seien bislang etwa 350 Euro gespendet worden. Juns Kanzlei habe auf die Bezahlung verzichtet.

Am Montag erklärte InternetRi­ese Facebook allerdings, dass der Flüchtling auch die Kosten des Konzerns nicht tragen müsse. „Facebook hat niemals im Sinn gehabt, Herrn M. Kosten aufzuerleg­en und wird dies selbstvers­tändlich auch nicht tun“, erklärte ein Sprecher des amerikanis­chen Unternehme­ns. Man werde dementspre­chend die Anwaltskos­ten vor Gericht nicht geltend machen.

Internet Riese bezahlt Anwaltskos­ten selbst

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Archivfoto: Hildenbran­d, dpa Flüchtling Anas M. (links) und Anwalt Chan jo Jun.

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