Der heimliche Spanner auf der Toilette
Justiz 19-Jähriger hatte sein Handy im Badezimmer platziert und fünf Mädchen aus seinem Bekanntenkreis gefilmt. Jetzt stand er deswegen vor dem Nördlinger Amtsgericht
Landkreis Ein 19-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Donau-Ries hat das Vertrauen von fünf Freundinnen und Bekannten auf besonders verwerfliche Art missbraucht. Er hat im Badezimmer seiner Wohnung sein Mobiltelefon im Aufnahmemodus platziert und heimlich mitgefilmt, wenn die jungen Frauen auf die Toilette gegangen sind.
Fünf Fälle hat die Staatsanwaltschaft dem Schüler zur Last gelegt und er hat jeden einzelnen von ihnen auch unumwunden zugegeben. Demnach hat er eine dieser illegalen Aufnahmen am 21. Juli 2015 gemacht, die anderen vier am 5. Mai 2016. Die jungen Frauen aus seinem Bekannten- und Freundeskreis waren jeweils bei ihm zu Besuch gewesen und hatten keine Ahnung davon, welche Vorrichtungen ihr Gastgeber getroffen hatte, um diese intimen Einblicke zu bekommen. Der junge Mann hatte das Handy einmal auf der Fensterbank deponiert, die anderen Male auf dem Wäschekorb.
Diese perfiden Machenschaften kamen im Mai 2016 ans Licht, als der 19-Jährige zusammen mit einem Freund in Italien Urlaub machte. Als dieser Freund die gemeinsamen Urlaubsfotos auf dem Handy ansehen wollte, stieß er per Zufall auch auf die verräterischen Videos mit den intimen Aufnahmen der Mädchen. So bekam die Polizei Wind davon und die Sache landete jetzt als „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“vor dem Jugendgericht des Nördlinger Amtsgerichts. „Dieser grenzenlose Missbrauch des Vertrauens der Mädchen stinkt mir besonders“, nahm Jugendrichter Andreas Krug Stellung. „Das sind deine Freundinnen. So etwas geht einfach nicht.“Er verurteilte den Angeklagten nach dem Jugendstrafrecht zu 60 Arbeitsstunden, die dieser innerhalb von fünf Monaten abzuleisten hat. Der Richter hielt die Vorfälle für „einen einmaligen Ausrutscher“. Diese fünf Fälle sind die ersten Vergehen, derer sich der 19–Jährige schuldig gemacht hat. Überhaupt schilderte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe den bisherigen Werdegang des Schülers und sein familiäres Umfeld als erfreulich, völlig unauffällig und gut situiert.
Die Staatsanwältin war der Meinung, dass 80 Arbeitsstunden strafund schuldangemessen sind. Da aber das Mobiltelefon und ein Laptop des Angeklagten von der Justiz eingezogen wurden und er somit materiellen Schaden hinnehmen muss, setzte der Vorsitzende im Urteil 20 Stunden weniger an.
Der Angeklagte zeigte sich reuig und hat sich zwei Tage vor dem Prozess per E-Mail bei seinen Opfern entschuldigt. Er fand die über ihn verhängte Strafe gerecht und nahm das Urteil an, das somit rechtskräftig ist.