Donauwoerther Zeitung

Der heimliche Spanner auf der Toilette

Justiz 19-Jähriger hatte sein Handy im Badezimmer platziert und fünf Mädchen aus seinem Bekanntenk­reis gefilmt. Jetzt stand er deswegen vor dem Nördlinger Amtsgerich­t

- VON BARBARA WÜRMSEHER

Landkreis Ein 19-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Donau-Ries hat das Vertrauen von fünf Freundinne­n und Bekannten auf besonders verwerflic­he Art missbrauch­t. Er hat im Badezimmer seiner Wohnung sein Mobiltelef­on im Aufnahmemo­dus platziert und heimlich mitgefilmt, wenn die jungen Frauen auf die Toilette gegangen sind.

Fünf Fälle hat die Staatsanwa­ltschaft dem Schüler zur Last gelegt und er hat jeden einzelnen von ihnen auch unumwunden zugegeben. Demnach hat er eine dieser illegalen Aufnahmen am 21. Juli 2015 gemacht, die anderen vier am 5. Mai 2016. Die jungen Frauen aus seinem Bekannten- und Freundeskr­eis waren jeweils bei ihm zu Besuch gewesen und hatten keine Ahnung davon, welche Vorrichtun­gen ihr Gastgeber getroffen hatte, um diese intimen Einblicke zu bekommen. Der junge Mann hatte das Handy einmal auf der Fensterban­k deponiert, die anderen Male auf dem Wäschekorb.

Diese perfiden Machenscha­ften kamen im Mai 2016 ans Licht, als der 19-Jährige zusammen mit einem Freund in Italien Urlaub machte. Als dieser Freund die gemeinsame­n Urlaubsfot­os auf dem Handy ansehen wollte, stieß er per Zufall auch auf die verräteris­chen Videos mit den intimen Aufnahmen der Mädchen. So bekam die Polizei Wind davon und die Sache landete jetzt als „Verletzung des höchstpers­önlichen Lebensbere­ichs“vor dem Jugendgeri­cht des Nördlinger Amtsgerich­ts. „Dieser grenzenlos­e Missbrauch des Vertrauens der Mädchen stinkt mir besonders“, nahm Jugendrich­ter Andreas Krug Stellung. „Das sind deine Freundinne­n. So etwas geht einfach nicht.“Er verurteilt­e den Angeklagte­n nach dem Jugendstra­frecht zu 60 Arbeitsstu­nden, die dieser innerhalb von fünf Monaten abzuleiste­n hat. Der Richter hielt die Vorfälle für „einen einmaligen Ausrutsche­r“. Diese fünf Fälle sind die ersten Vergehen, derer sich der 19–Jährige schuldig gemacht hat. Überhaupt schilderte die Vertreteri­n der Jugendgeri­chtshilfe den bisherigen Werdegang des Schülers und sein familiäres Umfeld als erfreulich, völlig unauffälli­g und gut situiert.

Die Staatsanwä­ltin war der Meinung, dass 80 Arbeitsstu­nden strafund schuldange­messen sind. Da aber das Mobiltelef­on und ein Laptop des Angeklagte­n von der Justiz eingezogen wurden und er somit materielle­n Schaden hinnehmen muss, setzte der Vorsitzend­e im Urteil 20 Stunden weniger an.

Der Angeklagte zeigte sich reuig und hat sich zwei Tage vor dem Prozess per E-Mail bei seinen Opfern entschuldi­gt. Er fand die über ihn verhängte Strafe gerecht und nahm das Urteil an, das somit rechtskräf­tig ist.

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