Donauwoerther Zeitung

Personalra­t darf trotz Verfahren an Arbeitspla­tz

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Ein Personalra­t hat das Recht, seine Dienststel­le zu betreten – auch wenn er gerade in einem Gerichtsve­rfahren wegen einer fristlosen Kündigung steckt. Das entschied das Verwaltung­sgericht Mainz. In dem Fall war einer Personalra­tsvorsitze­nden fristlos gekündigt worden, weil sie Mitarbeite­runterlage­n aus dem Büro eines Kollegen entnommen hatte, dem ebenfalls gekündigt worden war. Sie erhielt Hausverbot, wogegen sie sich wehrte. Ihr Eilantrag hatte Erfolg.

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