Personalrat darf trotz Verfahren an Arbeitsplatz
Ein Personalrat hat das Recht, seine Dienststelle zu betreten – auch wenn er gerade in einem Gerichtsverfahren wegen einer fristlosen Kündigung steckt. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz. In dem Fall war einer Personalratsvorsitzenden fristlos gekündigt worden, weil sie Mitarbeiterunterlagen aus dem Büro eines Kollegen entnommen hatte, dem ebenfalls gekündigt worden war. Sie erhielt Hausverbot, wogegen sie sich wehrte. Ihr Eilantrag hatte Erfolg.