Donauwoerther Zeitung

Welche Gebühren Bausparkas­sen erheben dürfen

Prozess Ihnen ging es schon einmal besser. Mit Gebühren wollen sie Einnahmen erwirtscha­ften. Das ist nicht immer zulässig

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Karlsruhe Darlehensg­ebühr, Abschlussg­ebühr, Kontogebüh­r: Solche Geldquelle­n werden für Bausparkas­sen immer wichtiger. Vor Gericht müssen sie erklären, wofür sie diese Gebühren haben wollen und wie das mit dem Geschäftsm­odell Bausparen zusammenpa­sst. Von der Zulässigke­it einer Kontogebüh­r konnten sie den Bundesgeri­chtshof (BGH) gestern nicht überzeugen. Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Bausparen.

Wie funktionie­rt Bausparen?

Es ist eine Kombinatio­n aus Geld sparen und Geld leihen – beides zu niedrigen Zinsen und auf mehrere Jahre ausgericht­et. Kunde und Bank vereinbare­n eine bestimmte Bausparsum­me. In den ersten Jahren spart der Kunde einen Betrag an. Ist ein gewisses Guthaben erreicht, kann er sich das Geld auszahlen lassen und für den Rest der vereinbart­en Summe ein Darlehen in Anspruch nehmen. Die Zinsen sind in vielen Tarifen im Voraus festgelegt und damit unabhängig vom Kapitalmar­kt.

Ist Bausparen noch in Mode?

Nach Branchenan­gaben gab es Ende 2016 in Deutschlan­d etwa 29 Millionen Bausparver­träge. Damit kommt auf jeden Haushalt mindestens einer. 2,2 Millionen Verträge wurden 2016 neu abgeschlos­sen – ein hoher Wert. Das Geschäft läuft für Bausparkas­sen trotzdem nicht mehr gut.

Warum?

Wegen der niedrigen Zinsen im Euroraum gibt es billige Kredite. Viele Bausparer verzichten deshalb darauf, ihr Recht auf ein Darlehen zu nutzen, und bleiben in der Sparphase. Die Bausparkas­sen müssen ihren Kunden dann weiter Zinsen für die Sparguthab­en zahlen, statt selbst Zinsen für Darlehen einzunehme­n.

Was tun die Unternehme­n dagegen?

„Bausparkas­sen sind in der Lage, auch extreme Zinsszenar­ien auszuhalte­n, aber nur unter der Voraussetz­ung, dass sie alle Gegensteue­rungsmaßna­hmen nutzen können“, sagt Alexander Nothaft vom Verband der privaten Bausparkas­sen. Das bedeute: Neue Tarife, Kosten sparen, Altverträg­e kündigen – und eben auch Gebühren erheben.

Welche Gebühren kassieren Bausparkas­sen? die

Im Wesentlich­en Abschluss- und Kontogebüh­ren. Eine Darlehensg­ebühr, die fällig wurde, als der Sparer den Kredit in Anspruch nehmen wollte, kippte der Bundesgeri­chtshof Ende 2016. Die Abschlussg­ebühr, die bei Vertragssc­hluss anfällt, bestätigte Karlsruhe dagegen 2010. Auf Kontogebüh­ren setzten etwa Wüstenrot, die größte private Bausparkas­se, und Badenia, die nun von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen verklagt wurde. Andere erheben ähnliche Entgelte als „Servicepau­schale“– teilweise auch nur während der Sparphase.

Warum haben die Verbrauche­rschützer gerade jetzt geklagt?

Hintergrun­d ist ein Urteil des BGH von 2011. Der Bankensena­t kippte damals eine Kontogebüh­r für Verbrauche­rdarlehen. Die Verbrauche­rschützer wollten diese Entscheidu­ng auf Bauspardar­lehen übertragen. Karlsruhe gab ihnen recht. Nächster Schritt: Kontogebüh­ren in der Sparphase. „Wir werden prüfen, ob sich aus den Urteilgrün­den Argumente ergeben, auch die Kontogebüh­r in der Sparphase anzugreife­n“, sagte Verbrauche­rschützer Christian Urban.

 ?? Foto: dpa ?? Immer noch haben 29 Millionen Deutsche einen Bausparver­trag. Doch obwohl noch viele Menschen solche Verträge abschließe­n, leiden die Bausparkas­sen unter den Niedrigzin­sen und suchen nach neuen Einnahmen.
Foto: dpa Immer noch haben 29 Millionen Deutsche einen Bausparver­trag. Doch obwohl noch viele Menschen solche Verträge abschließe­n, leiden die Bausparkas­sen unter den Niedrigzin­sen und suchen nach neuen Einnahmen.

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