Donauwoerther Zeitung

Wenn das Paket nicht ankommt

Das darf der Zusteller

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München Pakete landen häufig beim Nachbarn. Meistens ist das praktisch – kurz klingeln, Lieferung abholen. Doch was, wenn der Nachbar im Urlaub ist? Oder das Paket verschwund­en oder beschädigt? Die rechtliche Lage ist dann unklar. Die wichtigste­n Fragen und Antworten.

Kann der Zusteller das Paket einfach beim Nachbarn abgeben?

Die meisten Paketdiens­te behalten sich in ihren Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen vor, das Paket beim Nachbarn abgeben zu dürfen, wenn sie den Empfänger nicht antreffen. Das Oberlandes­gericht Düsseldorf sah in so einer Klausel eine unangemess­ene Benachteil­igung. Das Oberlandes­gericht Köln urteilte weniger streng – für die Richter war eine Benachrich­tigung über den Verbleib des Pakets entscheide­nd. Nach Ansicht von Verbrauche­rschützern ist es nicht zulässig, dass ein Paket beim Nachbarn abgegeben wird, wenn der Empfänger vorher nicht ausdrückli­ch zugestimmt hat. „Das liegt auch daran, dass der Begriff Nachbar rechtlich nicht definiert ist“, erklärt Tatjana Halm von der Verbrauche­rzentrale Bayern.

Was passiert, wenn das Paket beschädigt oder verschwund­en ist?

Bis zur Ablieferun­g des Pakets ist das Transportu­nternehmen verantwort­lich. Es stellt sich die Frage, ob der Paketdiens­t seine Leistung erfüllt hat, wenn er das Paket beim Nachbarn abgibt. Außerdem ist unklar, inwieweit der Nachbar haftet. In einer Einzelfall­entscheidu­ng hat der Bundesgeri­chtshof im vergangene­n Jahr geurteilt, dass der Nachbar bei einfacher Fahrlässig­keit nicht haftet, wenn es sich um eine Gefälligke­it handelt. „Es ist nicht klar, inwieweit sich diese Entscheidu­ng verallgeme­inern lässt und ob es sich bei der Paketannah­me um eine Gefälligke­it handelt“, sagt Verbrauche­rschützeri­n Halm. Schmeißt der Nachbar das Paket aus Versehen runter, ist die Frage, wer dafür aufkommt, nicht leicht zu beantworte­n.

Was sollten Verbrauche­r tun?

Oft können Verbrauche­r mit einer Vorausverf­ügung bestimmen, was mit dem Paket passiert, wenn es nicht zustellbar sein sollte. Häufig lässt sich auch eine Terminzust­ellung vereinbare­n – dann kommt das Paket zu einer Uhrzeit an, zu der man auch zu Hause ist.

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