Massive Schläge auf Augen, Mund und Ohren
Totschlag Prozess Warum Blutspuren im Raum und Merkmale an der Toten belegen, dass Michaela B. eindeutig umgebracht wurde
Donauwörth/Augsburg Das Gutachten der Rechtsmedizin zu den Blutspuren am Tatort und der Obduktionsbericht der Leiche standen gestern beim Totschlagprozess vor dem Landgericht Augsburg im Zentrum deren Verhandlung. Dr. Martin Schulz, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Fachbereiches der LMU, hatte den Toilettenraum der Wohnung der Getöteten Michaela B. detailliert untersucht und in aufwendigen Analysen zahlreiche Blutspuren kategorisiert. Sein Ergebnis: Die Spuren am Tatort passen keinesfalls zu einem Sturz des Opfers, sondern sprechen eindeutig für eine massive „Gewalteinwirkung durch dritte Hand“.
Der Experte stellte fest, dass der Täter an mindestens sieben verschiedenen Stellen in dem kleinen Raum auf den Kopf der 42-Jährigen eingeschlagen hat. Das Muster des Blutes an Wänden, Boden, am Waschbecken und an der Toilette zeige, dass das Opfer wohl relativ schnell zu Boden ging und dort mehrfach geschlagen wurde.
Für einen Täter spricht auch, dass nach der wohl stattgefunden Attacke auf das Opfer der Raum verändert wurde. Ein mit Blut beschmierter Eimer wurde wieder aufgestellt und das Waschbecken benutzt. Auf der Leiche wurden Wasserspuren gefunden, die sich auf dem Körper mit Blut vermischt hatten.
Bekannterweise wird der heute 22-jährige Sohn des Opfers beschuldigt, der Täter gewesen zu sein. Der verfolgte den Vortrag des Experten, der zahlreiche Bilder der blutverschmierten Leiche und der Toilette per Beamer zeigte, ohne erkennbare Regung. Für die Bilder zeigte er kein Interesse, sondern starrte in die andere Richtung.
Das änderte sich auch nicht, als Dr. Oliver Peschel, Professor für Rechtsmedizin an der LMU, die Verletzungen des Opfers detailliert beschrieb: „Der dominierende Befund sind massive Schläge auf den Kopf – vor allem auf Augen, Mund und Ohren“, sagt der Gutachter. Zudem zeigen die starken inneren Blutansammlungen unter der Kopfhaut, dass der Täter die 42-Jährige massiv an den Haaren gezerrt haben muss. An den Händen, Unterarmen und Knien zeige der Körper der Toten klassische Abwehrspuren. Michaela B. sei nicht betrunken gewesen und ihre Medikamente habe sie an jenem Tag in der verordneten Dosis eingenommen.
Peschels Untersuchung der Leiche noch in der Nacht nach dem Geschehen hat ergeben, dass Michaela B. an ihrem eigenen Blut erstickt ist. Zudem kommt ein „nicht unwesentlicher Blutverlust durch Einblutungen im Körper“. Doch das Opfer starb keineswegs unmittelbar nach den brutalen Schlägen. Es gäbe mehrere klare Belege im Körper der Toten dafür, dass Michaela B. nach den Ereignissen in dem kleinen WCRaum noch mindestens 30 Minuten gelebt habe. „Es können aber auch noch bis zu zwei Stunden gewesen sein.“Die Uhrzeit ihres Todes sei hingegen nicht eindeutig festzustellen, er gehe aber vom späten Vormittag aus, so Peschel.
Die Frage nach einer möglichen Mordwaffe konnte er teilweise beantworten. „Es gibt keinerlei Muster auf der Toten oder äußere Verletzungen der Haut, die auf ein Werkzeug hinweisen“, so Peschel. Er gehe davon aus, dass das Opfer mit der Hand, Faust, dem Ellenbogen oder dem Knie malträtiert wurde.
Dass dabei Blut auch auf den Täter spritzt, hielt der wissenschaftliche Mitarbeiter Martin Schulz für „für mehr als wahrscheinlich“. Allerdings müssten diese nicht massiv sein. Doch bekannterweise konnte an dem Angeklagten keinerlei Spuren dieser Art festgestellt werden – weder auf der Haut noch auf der Kleidung oder Schuhen. Zwar seien Kleidungsstücke und Putzlappen mit dem Blut des Opfers und des Angeklagten in der Wohnung gefunden, so Schulz, doch ein unmittelbarer Bezug zur Tat sei nicht herzustellen.