Donauwoerther Zeitung

Wildunfall? So handeln Sie richtig

Verkehr Angesichts eines aktuellen Falls gibt die Polizei Donauwörth wichtige Hinweise

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Donauwörth/Rain Fast 900 polizeilic­h registrier­te Wildunfäll­e ereigneten sich im Jahr 2016 im Landkreis Donau-Ries. Dabei wird nicht nur meist das beteiligte Fahrzeug geschädigt, sondern auch das beteiligte Tier verletzt oder getötet. Deshalb ist es in einem solchen Fall erforderli­ch, einen derartigen Unfall unverzügli­ch der Polizei oder zumindest dem zuständige­n Jagdpächte­r zu melden, um nicht nachträgli­ch Ärger zu bekommen.

So ergeht es aktuell einer 28-jährigen Fahrerin aus dem Lechgebiet. Die junge Frau hatte am vergangene­n Freitag kurz vor Mitternach­t auf der Kreisstraß­e DON 20 bei Fünfstette­n einen Zusammenst­oß mit einem Tier, mutmaßlich mit einem Fuchs. Weil die Fahrerin bei Dunkelheit keinen nennenswer­ten Schaden an ihrem Auto feststelle­n konnte, fuhr sie weiter. Weil sich der Schaden am Auto bei Tage aber doch als nicht unerheblic­h darstellte – er wird auf etwa 1000 Euro beziffert – meldete die junge Frau den Wildunfall vier Tage später. Zwar konnte die Polizei in Rain noch Wildspuren feststelle­n und eine entspreche­nde Bestätigun­g erteilen, gleichzeit­ig musste sie aber auch ein Ordnungswi­drigkeiten­verfahren gegen die Frau einleiten.

Nach dem bayerische­n Jagdgesetz ist eine unverzügli­che Benachrich­tigung des zuständige­n Jägers vorgeschri­eben, wenn ein Tier nach einem Zusammenst­oß wieder im Gelände verschwind­et. In diesem Fall wird der Jäger eine Nachsuche veranlasse­n, um das mutmaßlich verletzte Tier zu finden und gegebenenf­alls waidgerech­t zu töten. Dabei spielt auch der tierschutz­rechtliche Aspekt eine Rolle.

Weil das im vorliegend­en Fall nicht passiert ist, kommt es zu dieser Anzeige. Die Polizei rät deshalb allen Beteiligte­n an einem solchen Wildunfall, diesen unverzügli­ch bei der nächsten Polizeidie­nststelle anzuzeigen und das weitere Vorgehen abzusprech­en.

In der Regel wird die Polizei die notwendige Verständig­ung des zuständige­n Jägers übernehmen und, falls erforderli­ch, eine gebührenpf­lichtige Wildunfall­bescheinig­ung erstellen. Tote Tiere dürfen keinesfall­s mitgenomme­n werden, da sie im Eigentum des Revierinha­bers liegen. (pm)

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Archivfoto: Alexander Kaya Wem ein Tier ins Auto läuft, der ist ge halten, den Wildunfall unverzügli­ch zu melden.

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