Donauwoerther Zeitung

Sex Täter von Eichstätt muss in Haft

Afghane vergewalti­gte 60-jährige Frau

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Ingolstadt Der 26-Jährige, der im vergangene­n Sommer in Eichstätt eine 60-Jährige vergewalti­gt hat, ist am Landgerich­t Ingolstadt zu einer Freiheitss­trafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte das brutale Sexualverb­rechen bei Prozessauf­takt gestanden und der Frau so zumindest eine lange und ins Detail gehende Aussage vor Gericht erspart. Das bewirkte, dass die 5. Strafkamme­r unter Vorsitz von Richter Thomas Denz keine „deutlich“höhere Strafe verhängte. Jeder Angeklagte solle wissen, betonte der Vorsitzend­e, dass sich ein Geständnis lohne.

Die Frau war am späten Abend des 11. August 2016 kurz mit ihrem Hund rausgegang­en, als sie in der

„Was Sie getan haben, ist der Super Gau für jede Frau.“

Nähe des Herzogsteg­s mitten in der Innenstadt von dem Verurteilt­en in ein Gebüsch gezerrt wurde. Sie schrie laut, aber vergeblich um Hilfe. Ein Bekannter des Mannes soll zugeschaut haben. Wer das war und ob er sich verantwort­en muss, wird noch ermittelt.

Richter Denz sagte in seiner Urteilsbeg­ründung: „Was Sie getan haben, ist der Super-Gau für jede Frau“, überfallar­tig und vollkommen hilflos derart gedemütigt und dazu noch dem Risiko einer Infektion ausgesetzt zu werden.

Dass der Asylsuchen­de vom Schnaps, den er getrunken hatte, enthemmt war, glaubte die Kammer. Dennoch betonte der Richter: „Sie wussten in jeder Minute, was sie da tun und was das für Folgen hat.“Der Mann war letztlich über eine DNA-Spur überführt worden. Er hatte vorgegeben, Alkoholike­r, an jenem Abend volltrunke­n und zudem durch einen Autounfall psychisch geschädigt zu sein. Der rechtsmedi­zinische Gutachter hatte ihn allerdings für voll schuldfähi­g erklärt.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte auf fünfeinhal­b Jahre, die Verteidigu­ng auf vier Jahre und acht Monate plädiert. Denz sagte abschließe­nd: „Es gibt Werte, die weltweit und auch in Ihrem Heimatland anerkannt sind. Diese Wertordnun­g haben Sie erheblichs­t verletzt.“Der Asylantrag des Afghanen wurde inzwischen abgelehnt. (kuepp)

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