Donauwoerther Zeitung

Horror, Sex und viele Rätsel

Justiz Eine Studentin tötet ihren Freund mit einer Handkreiss­äge. Angeklagt ist sie wegen Mordes, verurteilt wird sie wegen Totschlags. Eine entscheide­nde Frage bleibt aber offen

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München Nur einmal hatte sie in den vergangene­n Wochen im Gerichtssa­al ihr Gesicht gezeigt. Der Richter hatte gerade eine Skizze des Tatortes vor sich ausgebreit­et, da ging die 32-Jährige zum Richterpul­t, um sich die Zeichnung anzusehen. Auf dem Weg zurück in die Anklageban­k konnten die Zuschauer für eine Sekunde die versteiner­te, blasse Miene der jungen Frau sehen. Bis zuletzt hatte sie keine Aufklärung gegeben, warum sie ihren Freund Ende 2008 beim Sex mit einer Kreissäge getötet hatte. Am Freitag wurde sie verurteilt – zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags.

Wer ist diese Frau, die Bekannte als liebenswer­t und hilfsberei­t beschriebe­n? Was brachte die frühere Pädagogiks­tudentin zu so einer grausamen Tat?

Auch nach dem Urteil, gegen das die Staatsanwa­ltschaft eine Revision prüft, bleibt das ein Rätsel – nicht nur für die Zuschauer, denen sie auch bei der Urteilsver­kündung wie üblich den Rücken zuwandte. Die Frage nach dem Warum stehe nach wie vor offen im Raum, sagte der Vorsitzend­e Richter Michael Höhne. Sie habe Angst vor ihrem dama- ligen Freund gehabt, hatte die Frau vor Gericht erklärt.

Wovor genau sie sich fürchtete, darauf gab sie im Laufe der Verhandlun­g völlig unterschie­dliche Antworten. Das Motiv, das dem Gericht am wahrschein­lichsten erschien: Unzufriede­nheit mit ihrer Beziehung.

Warum sie die Tötung als einzigen Weg aus dieser Lage sah, ist unklar. Was genau an jenem Abend im Dezember 2008 passierte, daran könne sie sich nicht mehr genau erinnern, behauptete sie immer wieder. Das Gericht stützte sich deshalb auf Aufzeichnu­ngen, die sie zwei Jahre nach der Tat niedergesc­hrieben hatte, und auf rechtsmedi­zini- sche Gutachten. An jenem Tag im Dezember 2008 hatte sich das Paar gestritten. Wieder einmal. Trotzdem landeten sie im Bett, vielleicht zur Versöhnung.

Der Student hatte sich bereits hingelegt, setzte sich eine abgedunkel­te Taucherbri­lle auf die Augen und ließ sich fesseln, in Erwartung eines Sexspiels. Stattdesse­n packte die Frau die Handkreiss­äge, die in der Nähe des Bettes lag, und drückte sie dem Opfer zweimal gegen den Hals, so die Erkenntnis­se des Gerichts. Innerhalb weniger Sekunden war der Mann tot.

Monatelang lag die Leiche im Dachboden des Einfamilie­nhauses in Haar bei München, in dem die Frau mit zwei Mitbewohne­rn lebte. „Im modrigen alten Häuschen“sei den Mitbewohne­rn wegen Kleintierh­altung, Cannabisge­ruch und der „Vernachläs­sigung üblicher Hygienesta­ndards“kein seltsamer Geruch aufgefalle­n, so der Richter. Erst ein halbes Jahr später, im Juni 2009, fand der neue Freund der 32-Jährigen die Leiche. Zur Polizei ging er nicht.

Stattdesse­n half er der Studentin zusammen mit einem Bekannten, die Überreste des Opfers im Garten zu vergraben. Doch Jahre später verplapper­te sich der neue Freund in betrunkene­m Zustand. „Über dem Haus liegt ein dunkles Geheimnis“, erzählte er. Eine Bekannte bekam das über mehrere Ecken mit und ging im Dezember 2015 zur Polizei.

Anfang 2016 fanden Ermittler schließlic­h die Leiche im Garten und nahmen die Pädagogiks­tudentin fest. Sie räumte die Bluttat ein, gab aber an, sich an vieles nicht mehr erinnern zu können. „Ihr Geständnis brachte letztlich aber kein Licht, sondern allenfalls Lichtstrah­len ins Dunkel“, sagt Höhne. Sie habe Angst vor dem Toten gehabt, versuchte die 32-Jährige zu erklären. Doch warum?

Darauf konnte die Angeklagte keine plausiblen Antworten geben. „Dies ist unbefriedi­gend, aber letztlich so zu akzeptiere­n“, befand Höhne. Das Strafrecht könne sich mit dieser Unsicherhe­it begnügen, sagte er – anders die Adoptivelt­ern des Toten, die im Prozess als Nebenkläge­r auftraten. Ihnen wäre eine Aufklärung – gerade nach Abschluss der Hauptverha­ndlung – für ihren Seelenfrie­den zu wünschen gewesen.

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Foto: M. Balk, dpa Gabriele P. hat ihren Freund mit einer Kreissäge getötet.

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