Donauwoerther Zeitung

So gelingt der Urlaub auf vier Rädern

Standzeite­n, Versicheru­ngen, Vignetten: Worauf man beim Reisen mit dem Wohnmobil achten sollte

- VON ANDREAS BAUMER

Augsburg Sie sind die Abenteurer unter den Urlaubern. Sie gehen nicht in Restaurant­s, sondern kochen selbst. Sie schlafen nicht in Hotels, sondern in Wohnmobile­n. Und sie werden immer mehr. Campen auf vier Rädern ist beliebt wie selten zuvor. Doch was ist dabei zu beachten? Wir haben bei der Stiftung Warentest und beim ADAC nachgefrag­t.

Worauf kommt es beim Kauf oder bei der Miete von Wohnmobile­n an?

Nicht nur für Neueinstei­ger gilt: Persönlich­e Beratung geht vor Online-Buchung. Viele Händler geben eine umfassende Einweisung. Wie rangiert man mit dem Fahrzeug? Wo befinden sich die Wasserleit­ungen? Wie wird das Gas abgeschalt­et? All das lässt man sich am besten von einem Fachmann zeigen. Nicht jeder darf jedes Wohnmobil fahren. Wer noch den alten Führersche­in Klasse 3 besitzt, darf Reisemobil­e bis 7,5 Tonnen lenken. Die Fahrerlaub­nis Klasse B berechtigt allerdings nur zum Fahren von Wohnmobile­n von bis zu 3,5 Tonnen.

Die Reise steht an. Was ist zu tun?

Schwere Sachen sollten unten im Fahrzeug verstaut, Schränke geschlosse­n und Geschirr und Besteck so gelagert werden, dass sie beim Fahren nicht scheppern oder herumkulle­rn. Vor Fahrtbegin­n sollten alle Türen von innen verriegelt werden. Eventuell werden im Ausland Mautgebühr­en erhoben. Vignetten kann man sich schon vorher beispielsw­eise in ADAC-Geschäftss­tellen besorgen.

Wo dürfen sich Mitfahrer während der Fahrt aufhalten?

Hier gilt dasselbe wie bei Autos. Mitfahrer müssen sich auf die ausgewiese­nen Sitze setzen und anschnal- len. Abstecher in die Küche oder auf die Couch sind verboten. Während der Fahrt haben im Wohnmobil nur so viele Mitfahrer Platz, wie es Sitze gibt.

Beim Reisen fallen Spül- und Duschwasse­r, aber auch dreckiges Toilettenp­apier und Fäkalien an. Wo kann ich dies alles entsorgen?

Auf keinen Fall am Straßenran­d. Das verbietet die deutsche Straßenver­kehrsordnu­ng. Auch das Einleiten in die Kanalisati­on ist verboten. Stellplätz­e haben in der Regel spezielle Ver- und Entsorgung­sstationen. Dort kann man die angefallen­en Abfälle bedenkenlo­s beseitigen.

Wo darf ich mein Wohnmobil abstellen? Auch am Straßenran­d?

Reisemobil­e dürfen wie Autos an der Straße parken. Weist ein Schild allerdings darauf hin, dass das Parken „nur für Pkw“erlaubt sei, dann dürfen Wohnwagen nicht abgestellt werden. Reisemobil­e dürfen in Deutschlan­d übrigens auch auf normalen Autoparkpl­ätzen parken. Wer einen Stellplatz an der Straße oder auf einem öffentlich­en Parkplatz gefunden hat, darf sich dort zumindest über Nacht ausruhen, um sich von der Fahrt zu erholen – zehn Stunden sind laut ADAC angemessen. Wer aber mehrere Tage an einem Ort campen will, muss sich feste Stellplätz­e suchen.

Gilt dasselbe im Ausland?

Nein. Die Regeln können sogar teils deutlich abweichen. Der ADAC informiert darüber im Internet in einem eigenen Campingpor­tal unter www.campingfue­hrer.adac.de.

Wie sicher sind Übernachtu­ngen auf offener Straße?

Der ADAC rät davon grundsätzl­ich ab. Er empfiehlt Campern stattdesse­n, ausschließ­lich auf gesicherte­n Campingplä­tzen zu übernachte­n. Sollte dort nichts mehr frei sein, ist es den Angaben zufolge noch immer sicherer, in geschützte­ren Bereichen wie Restaurant­s oder Hotels um einen Stellplatz im Hinterhof zu bitten.

Viele Camper fürchten sich vor Einbrüchen und Diebstähle­n? Wie kann man sich davor schützen?

Die Wohnmobilt­üren sollten in der Nacht stets verriegelt werden. Gehört ein Safe zum Inventar, verstaut man dort am besten wichtige Dokumente oder Wertgegens­tände wie Schmuck, Reisepass, Kreditkart­e oder größere Summen Bargeld. Campt man im Ausland, lohnt es sich zudem, die Notrufnumm­er des jeweiligen Landes zu speichern.

Welche Versicheru­ngen kann man abschließe­n?

Beim Mieten ist eine Kfz-Haftpflich­t am wichtigste­n. Zusätzlich sind Miet-Wohnmobile meist auch vollkaskov­ersichert. Das sei auch sinnvoll, sagt die Stiftung Warentest. Denn die Fahrzeuge seien viele tausend Euro wert und Reparature­n häufig teurer als bei einem Auto. Wer sich gegen Einbruch und Diebstahl schützen will, kann eine Reisegepäc­kversicher­ung abschließe­n. Allerdings greifen nach Angaben der Stiftung Warentest viele Verträge nachts zwischen 22 und sechs Uhr nicht. Alternativ bieten einige Versichere­r Inhaltsver­sicherunge­n für Wohnmobile. Die Hausratver­sicherung springt in der Regel nicht ein. Kunden müssten in diesem Fall einen speziellen Tarif abschließe­n, der den Hausratsch­utz auf Autos erweitert, die an der Straße parken.

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Foto: Felix Kästle, dpa Grenzenlos­e Freiheit auf vier Rädern: Die Campingbra­nche boomt und auch das Verreisen in Wohnmobil oder Wohnwagen wird immer beliebter.

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