Donauwoerther Zeitung

Welche Folgen die Reform der Betriebsre­nte hat

Finanzen Die Bundesregi­erung will die Altersvors­orge attraktive­r machen. Die Details sind allerdings umstritten

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Berlin/Frankfurt Das Vorhaben ist ehrgeizig: Mehr Beschäftig­te als bisher sollen eine Betriebsre­nte bekommen. CDU, CSU und SPD haben sich auf letzte zentrale Details einer Reform der betrieblic­hen Altersvors­orge geeinigt. Der Bundestag soll dem Gesetzentw­urf bereits am 1. Juni zustimmen. Was bringt die Reform Arbeitnehm­ern?

Weniger als 60 Prozent der Beschäftig­ten haben eine betrieblic­he Altersvors­orge. Vor allem Geringverd­iener und Mitarbeite­r kleinerer Unternehme­n stehen häufiger ohne das Zusatzplus im Alter da. Das will die Bundesregi­erung ändern. Der Staat soll Betriebsre­nten bei kleineren Einkommen stärker fördern. Die Tarifvertr­agspartner sollen die betrieblic­he Altersvers­orgung künftig ganzen Belegschaf­ten anbieten.

Der Kern des neuen Modells: Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er sollen in Tarifvertr­ägen vereinbare­n können, dass nur noch Beiträge zugesagt werden. Die Haftung der Unternehme­n für Betriebsre­nten entfällt dann. So könnten höhere Renditen erzielt werden.

Bei der künftig geplanten Zielrente soll kein fester Betrag mehr zugesicher­t, sondern nur noch als Ziel genannt werden. Wie hoch das Zusatzplus im Alter im Einzelfall ausfällt, ist damit offen. „Der Verbrauche­r muss wissen, dass er das volle Anlagerisi­ko trägt“, sagt Reiner Will, Geschäftsf­ührer der Ratingagen­tur Assekurata. Das Garantieve­rbot ist umstritten. „So notwendig es ist, Renditecha­ncen zu nutzen, so wichtig sind eine gewisse Planbarkei­t von Altersvors­orge und ein Mindestmaß an Absicherun­g“, hatte die Versicheru­ngswirtsch­aft kritisiert.

Verbrauche­rschützer sehen das weniger kritisch. „Man kann auch ohne formale Garantie Altersvors­orgeproduk­te entwickeln, bei denen Marktschwa­nkungen rausgenomm­en werden“, argumentie­rt Versicheru­ngsexperte Lars Gatschke vom Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and. Feste Zusagen sind aus seiner Sicht nicht unbedingt ein Vorteil. „Sie machen nur Sinn, wenn sie inflations­bereinigt sind. Das bietet allerdings niemand an. Auf einen Beitragser­halt hat man nach 30 Jahren zwar die versproche­ne Summe, doch sie ist wegen der Preissteig­erung weniger wert.“

Hinzu kommt: Garantien kosten Geld. Die hohen Zusagen der Vergangenh­eit für Renten- und Lebensvers­icherungen lassen sich in der Zinsflaute am Kapitalmar­kt kaum noch erwirtscha­ften. Die Versichere­r können jedoch nicht einfach auf lukrativer­e, aber riskantere Anlageform­en ausweichen. Um die Garantien für Altkunden in Zeiten der Niedrigzin­sen abzusicher­n, müssen die Assekuranz­en zudem einen milliarden­schweren Finanzpuff­er aufbauen. „All das nagt an der Rendite“, sagt Gatschke.

Arbeitgebe­r müssen durch den Wegfall der Garantie keine Rücklagen für Haftungen mehr bilden. „Das wird mehr Unternehme­n dazu bewegen, ihren Beschäftig­ten eine betrieblic­he Altersvers­orgung anzubieten“, sagt der Hauptgesch­äftsführer des Arbeitgebe­rverbandes Gesamtmeta­ll, Oliver Zander.

Falls die Tarifparte­ien eigene Versorgung­seinrichtu­ngen aufbauen, „sollten für diese die gleichen Bedingunge­n gelten wie für Versichere­r“, mahnt Gatschke. Ein profession­elles Risikomana­gement sowie eine ausreichen­de Eigenmitte­lausstattu­ng müssten gewährleis­tet sein. „Die Einrichtun­gen sollten nicht im rechtsfrei­en Raum arbeiten dürfen.“

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Foto: M. Murat, dpa Besonders Geringverd­iener stehen häufig ohne Zusatzplus da.

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