Es war einmal ein Wildschutzzaun
Justiz Der Elektrozaun um den Oettinger Forst muss weg. Das hat der Verwaltungsgerichtshof nun beschlossen
Fremdingen Ein Zaun hält so manches Problem fern oder lässt es gar nicht erst entstehen. Wildschweine und deren Auswirkungen zum Beispiel. Um den Oettinger Forst beugten in der Vergangenheit gleich zwei Absperrungen Fraß- und Wühlschäden von Schwarzwild vor. Doch ein Zaun an sich kann eben auch zum Problem werden. Das bekannte Beispiel aus dem Nordries ist seit Jahren Diskussionsstoff vor den Gerichten. Nun muss der Elektrozaun laut Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) auf bayerischer Seite tatsächlich weichen.
Kläger Jürgen Schittenhelm hat die für ihn positive Nachricht von unserer Zeitung erfahren. Er freut sich, kann erst einmal aufatmen. „Die Rechtsklarheit ist insgesamt gut“, sagte Schittenhelm. Er ist der Vorsitzende der Oettinger Ortsgruppe des Naturschutzbundes, hat aber als Privatmann geklagt, dass der Zaun gegen das Grundrecht auf freien Zugang zur Natur verstoße.
Noch zischt und knackt der Stromzaun unter anderem nördlich des Fremdinger Ortsteils Eitersberg. Dort verläuft er, wird an Feldwegen unterbrochen oder durch Gatter getrennt. An manchen Stellen hat die Fürst zu OettingenSpielberg’sche Forstverwaltung laminierte Papierschilder an Zaunpfähle getackert. Darauf ist zu lesen, dass das Wüten der Wildschweine „für die Landwirte einen hohen Schaden bedeutet, da sie auf die landwirtschaftlichen Produkte wie Mais oder Gras angewiesen sind“. Aber auch, dass Spaziergänger nicht davon abgehalten werden sollen, „den Oettinger Forst in seiner Schönheit zu erleben und zu genießen“.
Vonseiten des Fürstlichen Hauses heißt es, dass man den Beschluss des VGHs bedauere. „Wir werden jetzt versuchen, eine Lösung mit allen Beteiligten zu finden“, sagte der vertretungsberechtigte Domänendirektor Christian Wippermann.
Der Zaun muss entfernt werden, sobald das Landratsamt Donau-Ries die Anordnung an die OettingenSpielberg’sche Forstverwaltung erteilt. Nach Einschätzung des zuständigen Juristen der Bau- und Umweltabteilung, Harald Heger, werde der dafür benötigte Bescheid zur Entfernung des Zaunes demnächst erstellt. „Jetzt muss man sich Gedanken über einen realistischen Zeitraum machen, in dem der Zaun abgebaut werden kann“, sagte er gegenüber unserer Zeitung.
Das Thema Wildschutzzaun ist zum Pingpongspiel geworden. Die Sache mit dem fest installierten Zaun ist vom Elektrozaun-Fall abgespalten worden, weil es sich dabei auch um eine baurechtliche Angelegenheit handelt. Vor dem Augsburger Verwaltungsgericht hat Richterin Beate Schabert-Zeidler im April allerdings gesagt, dass der Kläger vor der Kammer, die Naturschutzsachen behandelt, erfolgreicher wäre. Deswegen haben er und Rechtsanwältin Lisa Eberlein den Antrag auf Rücknahme der Zaun-Baugenehmigung zurückgezogen, nicht aber den gegen den Verstoß gegen das Naturschutzrecht. Ob auch der Holzzaun weg muss, sollte nach Angaben von Schabert-Zeidler verhandelt werden, sobald die Entscheidung am VGH über den elektrischen Wildschutzzaun gefallen ist. Das ist nun der Fall. Schittenhelm und seine Anwältin versprechen sich nun auch dort ein positives Ergebnis.
Nachdem das Landratsamt Ansbach längst die Anordnung erteilt hat, den Zaun auf fränkischer Seite abzubauen, muss nun also auch das Landratsamt Donau-Ries handeln. Den Zaun hat Waldbesitzer Albrecht Fürst zu Oettingen-Spielberg errichten lassen. Die Wildschweinschäden bedeuteten für das Fürstliche Haus erhebliche Schadenersatzforderungen.