Donauwoerther Zeitung

Warnung vor Inkassomet­hoden

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Landkreis Immer wieder melden sich verunsiche­rte Verbrauche­r bei der Verbrauche­rzentrale Bayern, die Inkassofor­derungen mit eindringli­chen und teilweise aggressive­n Formulieru­ngen erhalten haben. Sollte die jeweilige Rechnung nicht beglichen werden, drohe eine Zwangsvoll­streckung, eine Lohnpfändu­ng oder ein negativer SchufaEint­rag.

Solche einschücht­ernden Schreiben führen dazu, dass Betroffene Forderunge­n begleichen, obwohl diese ungerechtf­ertigt sind. „Ein Verbrauche­r berichtete uns beispielsw­eise, dass er nur zahlte, um seine Ruhe zu haben“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbrauche­rzentrale Bayern. Die Verbrauche­rschützeri­n rät, sich von unseriösen Inkassofor­derungen nicht unter Druck setzen zu lassen. „Auch wenn das Inkassount­ernehmen mit folgenschw­eren Konsequenz­en droht, steht der Gerichtsvo­llzieher nicht gleich vor der Tür“, so Halm.

Die Verbrauche­rzentrale Bayern kritisiert, dass viele Schreiben nicht ausreichen­d über die nächsten Schritte im Mahnverfah­ren aufklären. Das führt dazu, dass Verbrauche­r ein Inkassosch­reiben umso bedrohlich­er einstufen, je weniger das weitere juristisch­e Vorgehen erläutert wird.

Die Verbrauche­rzentrale rät allen Betroffene­n, jede Zahlungsau­fforderung genau zu prüfen. Einem ungerechtf­ertigten Anspruch kann mithilfe eines Musterbrie­fs widersproc­hen werden, der unter www.verbrauche­rzentrale-bayern.de verfügbar ist. Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die Beratungss­tellen der Verbrauche­rzentrale Bayern wenden. (dz)

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