Warnung vor Inkassomethoden
Landkreis Immer wieder melden sich verunsicherte Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Bayern, die Inkassoforderungen mit eindringlichen und teilweise aggressiven Formulierungen erhalten haben. Sollte die jeweilige Rechnung nicht beglichen werden, drohe eine Zwangsvollstreckung, eine Lohnpfändung oder ein negativer SchufaEintrag.
Solche einschüchternden Schreiben führen dazu, dass Betroffene Forderungen begleichen, obwohl diese ungerechtfertigt sind. „Ein Verbraucher berichtete uns beispielsweise, dass er nur zahlte, um seine Ruhe zu haben“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Die Verbraucherschützerin rät, sich von unseriösen Inkassoforderungen nicht unter Druck setzen zu lassen. „Auch wenn das Inkassounternehmen mit folgenschweren Konsequenzen droht, steht der Gerichtsvollzieher nicht gleich vor der Tür“, so Halm.
Die Verbraucherzentrale Bayern kritisiert, dass viele Schreiben nicht ausreichend über die nächsten Schritte im Mahnverfahren aufklären. Das führt dazu, dass Verbraucher ein Inkassoschreiben umso bedrohlicher einstufen, je weniger das weitere juristische Vorgehen erläutert wird.
Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen, jede Zahlungsaufforderung genau zu prüfen. Einem ungerechtfertigten Anspruch kann mithilfe eines Musterbriefs widersprochen werden, der unter www.verbraucherzentrale-bayern.de verfügbar ist. Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. (dz)