Trotz Fahrverbots bei der Inspektion vorgefahren
Zu einem Bußgeldbescheid mit Fahrverbot hat sich am Donnerstag ein 55-Jähriger bei der Polizeiinspektion Rain erkundigen wollen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass Letzteres bereits rechtskräftig geworden war. Damit hätte er auf öffentlichem Verkehrsgrund kein Auto mehr steuern dürfen. Der Mann gab daraufhin seine Fahrerlaubnis zunächst für einen Monat in Verwahrung. Nachdem er den Beamten zufolge aber mit seinem Wagen vorgefahren kam, muss er zudem mit einer Anzeige wegen Fahrens trotz Fahrverbots rechnen. Bei etwaigen Unklarheiten betreffend eines Fahrverbots empfehlen die Gesetzeshüter, sich vor dem Fahrtantritt bei der Polizei zu informieren. (dz)