Im Prospekt sah doch alles so schön aus
Verpatzter Urlaub Wann gibt es Geld zurück? Reisende müssen schnell reagieren und gut informiert sein
Beim Urlaub sollte alles stimmen – schließlich haben Reisende sich oft das ganze Jahr darauf gefreut. Wenn der Reiseveranstalter nicht hält, was er versprochen hat, ist das ärgerlich. Ob Kakerlaken im Hotelzimmer, Fischvergiftung am All-inclusiveBuffet oder ein vermüllter Strand – Urlauber können sich meist Geld zurückholen.
Fall Nummer eins: Flugzeit geän dert Zwei Wochen vor der Abreise kommt die Mitteilung: Der gebuchte Flug in den Urlaub wird von 9 Uhr morgens auf 24 Uhr nachts verschoben. Der Reisende verliert dadurch einen Urlaubstag. Kündigt die Airline Flugzeitänderungen mindestens zwei Wochen vorher an, müssen Verbraucher das in der Regel hinnehmen. Werden dadurch aber Anreisetag und die Folgenacht beeinträchtigt, können sie sich den Tagesgesamtpreis vom Reiseveran- stalter zurückholen. Das regelt der Pauschalreisevertrag. Anders ist es, wenn die Fluggesellschaft die Änderung erst kurz vor Abflug oder gar nicht vorher ankündigt. In diesem Fall greift zusätzlich die Fluggastrechteverordnung der EU. Verbraucher können sich dann ihr Geld von der Airline zurückholen, wenn diese verantwortlich ist für die Verspätung. Verspätet sich der Flug am Ankunftsort um mindestens drei Stunden, steht allen Passagieren eine Entschädigung zu.
Fall Nummer zwei: Änderung der Reiseroute Der Reiseveranstalter hat mit einem großen Foto von einer Trauminsel in der Karibik für seine Kreuzfahrt geworben. Doch der Zwischenstopp im Paradies bleibt aus, längst ist das Schiff an der Insel vorbeigefahren. Auf Nachfrage sagt der Veranstalter: Aufgrund politischer Umstände konnten wir die Insel nicht anfahren. In diesem Fall hat der Urlauber Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung des Reisepreises. „Wenn man mit einem Ort besonders wirbt und der nicht angefahren wird, dann liegt ein schwerer Reisemangel vor. Da gibt es mal 25 Prozent, mal sogar 40 Prozent zurück“, sagt Reiserechtler Ernst Führich aus Kempten.
Fall Nummer drei: Ärger im Hotel Das Bad ist schmutzig, das versprochene Buffet gibt es nicht und Kakerlaken wohnen ebenfalls mit im
Tipps Welchen Reiseveranstaltern kann ich vertrauen? Professionelle Reiseveranstalter machen sich vor Ort selbst ein Bild, bevor sie Hotels in ihr Programm aufnehmen. Woran Ver braucher Profis erkennen, hat Reise rechtler Ernst Führich zusammenge fasst. Reisende sollten die Anzah lung erst bezahlen, wenn ihnen ein Si Zimmer: Wer Mängel im Hotel entdeckt, sollte diese sofort dem Reiseleiter melden. „Dieser wird sich bemühen, den Reisemangel noch vor Ort zu beheben“, sagt Ellen Madeker, Sprecherin vom Deutschen Reiseverband. Kann er das allerdings nicht, haben Urlauber nach dem Ende der Reise vier Wochen Zeit, den Mangel schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen und eine Preisminderung zu verlangen. cherungsschein übergeben wurde. Damit sind sie im Fall einer Insolvenz abgesichert. Der Anbieter sollte seinen Sitz in Deutschland haben. Er muss auch den deutschen Standard im Reise recht anbieten. Die Anzahlung soll te in der Regel nicht mehr als 25 Pro zent des Reisepreises betragen. In jedem Fall ist der Reiseleiter dazu verpflichtet, den gemeldeten Reisemangel zu protokollieren. Ratsam ist es, Fotos im Beisein von Zeugen als Beweis zu machen. Als Zeuge ist am besten eine fremde Person geeignet.
In jedem Fall gilt Wer unzufrieden ist, muss das sofort dem Reiseleiter melden und ihm die Möglichkeit geben, darauf zu reagieren. Sonst hat der Verbraucher keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Wer den Mangel nach dem Urlaub beim Veranstalter geltend machen möchte, sollte alle Unterlagen per Einschreiben einreichen. Reisende sollten eine Ausgleichszahlung verlangen und eine Zahlungsfrist setzen. Sind die Ansprüche begründet, machen die Reiseveranstalter oder Fluglinien oft ein Kulanzangebot, ein Reisegutschein etwa, sagt Ernst Führich. Der Gesetzgeber sieht allerdings finanzielle Ausgleichszahlungen vor. Früher wurden hier Staubsauger produziert. Jetzt ist die 200 Quadratmeter große Fabrikhalle eine Art Campingplatz – na ja, wenn man eine Ansammlung von Wohnwagen in einer Halle überhaupt so nennen kann. Silke Lorenzen und Sarah Vollmer haben sich mit dem Hüttenpalast im Berliner Stadtteil Neukölln einen Traum erfüllt: Sie nehmen die deutsche Schrebergartenmentalität aufs Korn und verdienen dabei auch noch Geld.
Wer möchte, kann sich im Hüttenpalast in einer ökologischen Holzhütte einmieten, gedämmt mit Hanf und auch sonst nur mit natürlichen Materialien gestaltet. Der Alte Palast dagegen wurde aus der Holzvertäfelung des ehemaligen Empfangszimmers gebaut, in dem die Staubsaugerfabrikanten Gäste willkommen hießen. Wer mit seiner Liebsten anreist, dem sei der „Herzensbrecher“empfohlen, ein Wohnwagen aus Aluminium, der 1959 in Dresden gebaut worden war und vollkommen marode im Hüttenpalast ankam. Überhaupt haben die Betreiber dieses außergewöhnlichen Hotels viele Gefährte vor dem Schrottplatz bewahrt – auch „Puck“. Er bestand nur noch aus einem verrosteten Alugestell und ein bisschen Alu-Außenhaut. Heute ist er ein charmantes RetroZimmer mit breitem Bett und Ausblick auf all die anderen Wohnwagen und Hütten in der Halle.
Im Hüttenpalast zu übernachten, hat besonderen Charme. Mitten in der Großstadt in Campinglaune zu kommen, vor dem Camper im Alustuhl mit Segeltuchbespannung zu lesen und trotzdem unter Dach zu sein und bei alledem noch nett mit Nachbarn aus aller Welt plaudern... So was geht (zumindest in Deutschland) wohl auch nur in Berlin. Nicole Prestle
Kurz informiert
* In unserer Rubrik „Zimmer-Service“stellen wir Hotels, Pensionen und Ferienhäuser vor, die unsere Redaktionsmitglieder und Mitarbeiter ausprobiert haben und bemerkenswert fanden.