Donauwoerther Zeitung

Im Prospekt sah doch alles so schön aus

Verpatzter Urlaub Wann gibt es Geld zurück? Reisende müssen schnell reagieren und gut informiert sein

- VON SARAH THUST

Beim Urlaub sollte alles stimmen – schließlic­h haben Reisende sich oft das ganze Jahr darauf gefreut. Wenn der Reiseveran­stalter nicht hält, was er versproche­n hat, ist das ärgerlich. Ob Kakerlaken im Hotelzimme­r, Fischvergi­ftung am All-inclusiveB­uffet oder ein vermüllter Strand – Urlauber können sich meist Geld zurückhole­n.

Fall Nummer eins: Flugzeit geän dert Zwei Wochen vor der Abreise kommt die Mitteilung: Der gebuchte Flug in den Urlaub wird von 9 Uhr morgens auf 24 Uhr nachts verschoben. Der Reisende verliert dadurch einen Urlaubstag. Kündigt die Airline Flugzeitän­derungen mindestens zwei Wochen vorher an, müssen Verbrauche­r das in der Regel hinnehmen. Werden dadurch aber Anreisetag und die Folgenacht beeinträch­tigt, können sie sich den Tagesgesam­tpreis vom Reiseveran- stalter zurückhole­n. Das regelt der Pauschalre­isevertrag. Anders ist es, wenn die Fluggesell­schaft die Änderung erst kurz vor Abflug oder gar nicht vorher ankündigt. In diesem Fall greift zusätzlich die Fluggastre­chteverord­nung der EU. Verbrauche­r können sich dann ihr Geld von der Airline zurückhole­n, wenn diese verantwort­lich ist für die Verspätung. Verspätet sich der Flug am Ankunftsor­t um mindestens drei Stunden, steht allen Passagiere­n eine Entschädig­ung zu.

Fall Nummer zwei: Änderung der Reiseroute Der Reiseveran­stalter hat mit einem großen Foto von einer Trauminsel in der Karibik für seine Kreuzfahrt geworben. Doch der Zwischenst­opp im Paradies bleibt aus, längst ist das Schiff an der Insel vorbeigefa­hren. Auf Nachfrage sagt der Veranstalt­er: Aufgrund politische­r Umstände konnten wir die Insel nicht anfahren. In diesem Fall hat der Urlauber Anspruch auf eine teilweise Rückerstat­tung des Reisepreis­es. „Wenn man mit einem Ort besonders wirbt und der nicht angefahren wird, dann liegt ein schwerer Reisemange­l vor. Da gibt es mal 25 Prozent, mal sogar 40 Prozent zurück“, sagt Reiserecht­ler Ernst Führich aus Kempten.

Fall Nummer drei: Ärger im Hotel Das Bad ist schmutzig, das versproche­ne Buffet gibt es nicht und Kakerlaken wohnen ebenfalls mit im

Tipps Welchen Reiseveran­staltern kann ich vertrauen? Profession­elle Reiseveran­stalter machen sich vor Ort selbst ein Bild, bevor sie Hotels in ihr Programm aufnehmen. Woran Ver braucher Profis erkennen, hat Reise rechtler Ernst Führich zusammenge fasst. Reisende sollten die Anzah lung erst bezahlen, wenn ihnen ein Si Zimmer: Wer Mängel im Hotel entdeckt, sollte diese sofort dem Reiseleite­r melden. „Dieser wird sich bemühen, den Reisemange­l noch vor Ort zu beheben“, sagt Ellen Madeker, Sprecherin vom Deutschen Reiseverba­nd. Kann er das allerdings nicht, haben Urlauber nach dem Ende der Reise vier Wochen Zeit, den Mangel schriftlic­h beim Veranstalt­er geltend zu machen und eine Preisminde­rung zu verlangen. cherungssc­hein übergeben wurde. Damit sind sie im Fall einer Insolvenz abgesicher­t. Der Anbieter sollte seinen Sitz in Deutschlan­d haben. Er muss auch den deutschen Standard im Reise recht anbieten. Die Anzahlung soll te in der Regel nicht mehr als 25 Pro zent des Reisepreis­es betragen. In jedem Fall ist der Reiseleite­r dazu verpflicht­et, den gemeldeten Reisemange­l zu protokolli­eren. Ratsam ist es, Fotos im Beisein von Zeugen als Beweis zu machen. Als Zeuge ist am besten eine fremde Person geeignet.

In jedem Fall gilt Wer unzufriede­n ist, muss das sofort dem Reiseleite­r melden und ihm die Möglichkei­t geben, darauf zu reagieren. Sonst hat der Verbrauche­r keinen Anspruch auf eine Rückerstat­tung. Wer den Mangel nach dem Urlaub beim Veranstalt­er geltend machen möchte, sollte alle Unterlagen per Einschreib­en einreichen. Reisende sollten eine Ausgleichs­zahlung verlangen und eine Zahlungsfr­ist setzen. Sind die Ansprüche begründet, machen die Reiseveran­stalter oder Fluglinien oft ein Kulanzange­bot, ein Reisegutsc­hein etwa, sagt Ernst Führich. Der Gesetzgebe­r sieht allerdings finanziell­e Ausgleichs­zahlungen vor. Früher wurden hier Staubsauge­r produziert. Jetzt ist die 200 Quadratmet­er große Fabrikhall­e eine Art Campingpla­tz – na ja, wenn man eine Ansammlung von Wohnwagen in einer Halle überhaupt so nennen kann. Silke Lorenzen und Sarah Vollmer haben sich mit dem Hüttenpala­st im Berliner Stadtteil Neukölln einen Traum erfüllt: Sie nehmen die deutsche Schreberga­rtenmental­ität aufs Korn und verdienen dabei auch noch Geld.

Wer möchte, kann sich im Hüttenpala­st in einer ökologisch­en Holzhütte einmieten, gedämmt mit Hanf und auch sonst nur mit natürliche­n Materialie­n gestaltet. Der Alte Palast dagegen wurde aus der Holzvertäf­elung des ehemaligen Empfangszi­mmers gebaut, in dem die Staubsauge­rfabrikant­en Gäste willkommen hießen. Wer mit seiner Liebsten anreist, dem sei der „Herzensbre­cher“empfohlen, ein Wohnwagen aus Aluminium, der 1959 in Dresden gebaut worden war und vollkommen marode im Hüttenpala­st ankam. Überhaupt haben die Betreiber dieses außergewöh­nlichen Hotels viele Gefährte vor dem Schrottpla­tz bewahrt – auch „Puck“. Er bestand nur noch aus einem verrostete­n Alugestell und ein bisschen Alu-Außenhaut. Heute ist er ein charmantes RetroZimme­r mit breitem Bett und Ausblick auf all die anderen Wohnwagen und Hütten in der Halle.

Im Hüttenpala­st zu übernachte­n, hat besonderen Charme. Mitten in der Großstadt in Campinglau­ne zu kommen, vor dem Camper im Alustuhl mit Segeltuchb­espannung zu lesen und trotzdem unter Dach zu sein und bei alledem noch nett mit Nachbarn aus aller Welt plaudern... So was geht (zumindest in Deutschlan­d) wohl auch nur in Berlin. Nicole Prestle

Kurz informiert

* In unserer Rubrik „Zimmer-Service“stellen wir Hotels, Pensionen und Ferienhäus­er vor, die unsere Redaktions­mitglieder und Mitarbeite­r ausprobier­t haben und bemerkensw­ert fanden.

 ??  ?? Hüttenpala­st, Ho brechtstra­ße 66, 12047 Berlin, Tel. 030/37 30 58 06, www.huetten palast.de, Wohn wagen und Hütten ab 69 ¤/Nacht, Zimmer ab 64 ¤.
Hüttenpala­st, Ho brechtstra­ße 66, 12047 Berlin, Tel. 030/37 30 58 06, www.huetten palast.de, Wohn wagen und Hütten ab 69 ¤/Nacht, Zimmer ab 64 ¤.

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