Donauwoerther Zeitung

59 Jähriger begrapscht Frau im Zug

Amtsgerich­t Betrunkene Heimfahrt mit Folgen: Der Nördlinger muss 2400 Euro Strafe zahlen

- VON MICHAEL SIEGEL

Nördlingen/Meitingen Weil er auf dem Rückweg vom Oktoberfes­t eine Mitreisend­e im Zug an den Brüsten gepackt und beleidigt hat, muss ein 59-Jähriger eine Geldstrafe von 2400 Euro bezahlen. Seinen Einspruch dagegen hat der Angeklagte jetzt bei der Hauptverha­ndlung vor dem Augsburger Amtsgerich­t zurückgezo­gen.

Was denn seinerzeit passiert sei, wollte Richter Stefan Lenzenhube­r von dem Mann aus Nördlingen wissen. Der antwortete, dass er sich kaum erinnern könne. Er habe damals auf der Wiesn vier oder fünf Mass Bier getrunken. Dann spreche ja nichts gegen die Darstellun­g der Geschädigt­en und Nebenkläge­rin bei der Polizei, so der Richter.

Und er machte dem Angeklagte­n klar, dass der Strafbefeh­l sich für die zur Diskussion stehenden Delikte am untersten Rand bewege. Er sehe kaum einen Grund, die Höhe der Strafe nach unten zu korrigiere­n, so der Richter und riet zur Rücknahme des Einspruchs. Damit würden zumindest der Geschädigt­en peinliche Angaben bei der Beweisaufn­ahme vor Gericht erspart werden.

Nach kurzer Beratung mit seinem Rechtsanwa­lt Heiko Loder stimmte der Angeklagte zu und nahm den Einspruch zurück. Er nutzte die Gelegenhei­t, sich bei der Frau zu entschuldi­gen: „Das war eine blöde Aktion von mir, es tut mir leid.“

Passiert war laut Staatsanwä­ltin Birgit Milzarek Folgendes: Am Abend des 29. September 2016 befand sich der Angeklagte in einem Regionalex­press aus München auf der Heimfahrt Richtung Donauwörth. Auf Höhe Meitingen habe der im Gang stehende 59-Jährige das Gleichgewi­cht verloren – möglicherw­eise aufgrund seiner Alkoholisi­erung nach dem Oktoberfes­tbesuch. Er sei auf den Rücken der in einer Bank sitzenden Geschädigt­en gefallen, die auf dem Heimweg von der Arbeit war. Dabei soll er sie von hinten umfasst und fest an beiden Brüsten gepackt haben. Selbst als sich die Frau wehrte, habe er zunächst nicht losgelasse­n. Begleitend zu den Griffen belegte der Angeklagte die Frau mit allerlei Beleidigun­gen. Die Geschädigt­e erlitt zwei Blutergüss­e von den Griffen des Mannes. Die Frau hatte den Vorfall bei der Polizei angezeigt. Daraufhin erhielt der Angeklagte einen Strafbefeh­l in Höhe von 2400 Euro wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung und Beleidigun­g. Durch die Rücknahme des Einspruchs ist der Strafbefeh­l rechtskräf­tig. Über weitere Folgen der Angelegenh­eit (Schadenser­satz) muss zivilgeric­htlich befunden werden.

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Symbolfoto: Weizenegge­r Ein 59 jähriger Mann aus Nördlingen musste sich vor dem Amtsgerich­t Augsburg verantwort­en.

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