Donauwoerther Zeitung

Zünftige Klatsche für Bundesregi­erung

- VON STEFAN STAHL sts@augsburger allgemeine.de

Das ist ein lehrreiche­s Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts. Die Entscheidu­ng zur Brenneleme­ntesteuer zeigt, was herauskomm­t, wenn gut gemeinter politische­r Wille dominiert und handwerkli­che Gesetzesku­nst zu kurz kommt. Denn vor der Reaktorkat­astrophe in Fukushima im Jahr 2011 vollzog die damals schwarzgel­be Bundesregi­erung eine Atomkraft-Rolle rückwärts. So gestanden die konservati­ven und liberalen Politiker den Konzernen zwar längere Laufzeiten zu, nachdem einst Rot-Grün das Ende der Atomkraft besiegeln wollte. Die Politiker muss aber ein schlechtes Gewissen geplagt haben. Deswegen versuchten sie, die Strom-Riesen zumindest etwas in die ökologisch­e Pflicht zu nehmen. So wurde für den Einsatz neuer Brenneleme­nte eine Steuer eingeführt, um die Unternehme­n zum sparsamere­n Umgang mit Brenneleme­nten zu animieren.

Aber nicht nur edle Motive trieben die Koalitionä­re an. Sie wollten auch schlicht Milliarden einnehmen, achteten jedoch nicht darauf, dass diese Verbrauchs­steuer eigentlich über höhere Strompreis­e auf die Verbrauche­r abgewälzt werden müsste. Stattdesse­n kassierte der Staat direkt bei den Atomkonzer­nen ab. Und dann kam Fukushima.

Wieder einmal verpasst das Verfassung­sgericht einer Bundesregi­erung eine zünftige Klatsche. Diese tut besonders weh, können die Energiever­sorger doch Milliarden zurückford­ern. In Zeiten sprudelnde­r Steuereinn­ahmen versucht Finanzmini­ster Schäuble, die Auswirkung­en des peinlichen Vorgangs kleinzured­en. Doch eine Milliarde hat neun Nullen. Zahlungen in dieser Höhe schmerzen höllisch.

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Archivbild: Ulrich Wagner Brenneleme­ntewechsel im werk Gundremmin­gen. Kernkraft

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