Donauwoerther Zeitung

Brutalität des Täters war bekannt

Kindermörd­er von Arnschwang galt als gemeingefä­hrlich

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München Der 41 Jahre alte Afghane, der in einer Flüchtling­sunterkunf­t in Arnschwang im Kreis Cham ein Kind erstochen hat, galt schon lange als gemeingefä­hrlich. Das geht aus einem Urteil des Verwaltung­sgerichtes (VG) München aus dem Jahr 2014 hervor, wie ein Sprecher am Donnerstag bestätigte. Das Problem: Die Regierung der Oberpfalz kannte das Urteil nicht, als sie den Mann in Arnschwang unterbrach­te. „Das Urteil haben wir erst in dieser Woche auf unsere Anforderun­g hin erhalten“, teilte die Regierung am Donnerstag­abend.

Mit dem Urteil war die Asylklage des Mannes abgewiesen worden. In einem weiteren Urteil aus dem Jahr 2012 hieß es, der Mann verfüge über eine „hohe kriminelle Energie, Rücksichts­losigkeit und Gleichgült­igkeit gegenüber möglichen Opfern“. Der Asylsuchen­de hatte vor Gericht glaubhaft machen können, aus Überzeugun­g zum Christentu­m konvertier­t zu sein, weswegen ihm in Afghanista­n Verfolgung drohe. Wegen seiner bereits begangenen, schwerwieg­enden Straftat habe ihm kein Flüchtling­sschutz zuerkannt werden dürfen, teilte der VG-Sprecher mit. Nach Angaben der Regierung der Oberpfalz hatte ihm die Ausländerb­ehörde eine befristete Duldung erteilt. Entspreche­nd dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz sei er verpflicht­et gewesen, in einer Gemeinscha­ftsunterku­nft zu wohnen.

Der Täter hat eine elektronis­che Fußfessel getragen. Nach Angaben von Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) werden derzeit vier Asylbewerb­er in Bayern mit einer elektronis­chen Fußfessel überwacht. Sie wird bei Leuten angewendet, die bereits wegen eines schwerwieg­enden Delikts verurteilt wurden und von denen man annimmt, dass erneut Gefahr von ihnen ausgehen könnte.

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Foto: dpa Eine elektronis­che Fußfessel trug auch der Mörder von Arnschwang.

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