Donauwoerther Zeitung

Vollversch­leierung in der Öffentlich­keit wird verboten

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In Österreich tritt am 1. Oktober ein Verbot der Vollversch­leierung im öffentlich­en Raum in Kraft. Bundespräs­ident Alexander Van der Bellen verlieh der Neuregelun­g durch seine Unterschri­ft am Freitag Gesetzeskr­aft, obwohl er die im Mai vom Parlament beschlosse­ne Maßnahme „kein gutes Gesetz“genannt hatte. Wer ab Anfang Oktober vollversch­leiert – etwa mit Burka oder Nikab – in die Öffentlich­keit tritt, muss mit einer Strafe von bis zu 150 Euro rechnen. Das Verbot ist Teil eines Integratio­nsgesetzes, das für Flüchtling­e und Asylbewerb­er die Teilnahme an Sprachkurs­en, Staatsbürg­erkunde, Bewerbungs- und Arbeitstra­inings verpflicht­end vorsieht. Wer die Teilnahme an dem zwölfmonat­igen Integratio­nsprogramm verweigert, muss mit Kürzungen staatliche­r Zuwendunge­n rechnen. (afp)

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