Kann man sich per E Mail krankmelden?
Immer mehr Mitarbeiter melden sich per E-Mail oder WhatsApp krank, anstatt telefonisch Bescheid zu geben. Muss der Arbeitgeber das akzeptieren? Anita Christl, IHK-Arbeitsrechtsexpertin, gibt zu bedenken: „Problematisch kann es sein, wenn Uneinigkeit darüber besteht, ob die Nachricht angekommen ist. Dann muss der Absender die Übermittlung nachweisen.“Deshalb rät sie die Form der Krankmeldung zu erfragen, um Fehler zu vermeiden. (AZ)