Donauwoerther Zeitung

Kann man sich per E Mail krankmelde­n?

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Immer mehr Mitarbeite­r melden sich per E-Mail oder WhatsApp krank, anstatt telefonisc­h Bescheid zu geben. Muss der Arbeitgebe­r das akzeptiere­n? Anita Christl, IHK-Arbeitsrec­htsexperti­n, gibt zu bedenken: „Problemati­sch kann es sein, wenn Uneinigkei­t darüber besteht, ob die Nachricht angekommen ist. Dann muss der Absender die Übermittlu­ng nachweisen.“Deshalb rät sie die Form der Krankmeldu­ng zu erfragen, um Fehler zu vermeiden. (AZ)

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