Ungarn schränkt Arbeit von Bürgerrechtlern ein
In Ungarn müssen sich zivile Organisationen, die Unterstützung aus dem Ausland erhalten, künftig gerichtlich registrieren lassen und die Spender offenlegen. Betroffen sind Nicht-Regierungsorganisationen, die jährlich 24 000 Euro an ausländischen oder direkten EU-Hilfen erhalten. Darüber hinaus müssen sie in allen ihren Publikationen die Bezeichnung „auslandsgeförderte Organisation“führen. Das Gesetz wurde im Inland von zahlreichen Bürgerrechtlern, Verfassungsjuristen und unter anderem auch vom Europaparlament scharf kritisiert. Das Gesetz ist Teil einer monatelangen Kampagne gegen regierungskritische Organisationen.