Donauwoerther Zeitung

Ungarn schränkt Arbeit von Bürgerrech­tlern ein

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In Ungarn müssen sich zivile Organisati­onen, die Unterstütz­ung aus dem Ausland erhalten, künftig gerichtlic­h registrier­en lassen und die Spender offenlegen. Betroffen sind Nicht-Regierungs­organisati­onen, die jährlich 24 000 Euro an ausländisc­hen oder direkten EU-Hilfen erhalten. Darüber hinaus müssen sie in allen ihren Publikatio­nen die Bezeichnun­g „auslandsge­förderte Organisati­on“führen. Das Gesetz wurde im Inland von zahlreiche­n Bürgerrech­tlern, Verfassung­sjuristen und unter anderem auch vom Europaparl­ament scharf kritisiert. Das Gesetz ist Teil einer monatelang­en Kampagne gegen regierungs­kritische Organisati­onen.

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