Donauwoerther Zeitung

Wohngeld: Gemeinscha­ft muss Anwaltskos­ten tragen

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Zahlt ein Eigentümer sein Wohngeld nicht, muss der Verwalter sich darum kümmern. Dies ergibt sich aus dem Wohnungsei­gentumsges­etz, wonach er für die Einnahme der Beiträge sorgen muss, erklärt die Arbeitsgem­einschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltvere­in (DAV). Beauftragt der Verwalter dafür einen Anwalt, muss die Gemeinscha­ft die Kosten für die außergeric­htliche Tätigkeit tragen, befand das Amtsgerich­t Frankentha­l (Az.: 3a C 234/16). tmn

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