Wohngeld: Gemeinschaft muss Anwaltskosten tragen
Zahlt ein Eigentümer sein Wohngeld nicht, muss der Verwalter sich darum kümmern. Dies ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, wonach er für die Einnahme der Beiträge sorgen muss, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Beauftragt der Verwalter dafür einen Anwalt, muss die Gemeinschaft die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit tragen, befand das Amtsgericht Frankenthal (Az.: 3a C 234/16). tmn