Donauwoerther Zeitung

Jahresabre­chnung muss verständli­ch sein

-

Eigentümer müssen ihre jährliche Abrechnung verstehen können. Das heißt, die Abrechnung muss vollständi­g, übersichtl­ich und verständli­ch gegliedert sein. Das befand das Landgerich­t Düsseldorf (Az.: 25 S 63/16), wie die Arbeitsgem­einschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltvere­in (DAV) berichtet. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, ist die Abrechnung nicht transparen­t und entspricht nicht den Grundsätze­n ordnungsge­mäßer Verwaltung. tmn

Newspapers in German

Newspapers from Germany