Jahresabrechnung muss verständlich sein
Eigentümer müssen ihre jährliche Abrechnung verstehen können. Das heißt, die Abrechnung muss vollständig, übersichtlich und verständlich gegliedert sein. Das befand das Landgericht Düsseldorf (Az.: 25 S 63/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, ist die Abrechnung nicht transparent und entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung. tmn