Biberschäden: Staat zahlt nicht mehr Geld
Natur Landrat scheitert mit Anliegen bei Umweltministerin Scharf. Was nun getan werden soll
Landkreis Im April hatte Landrat Stefan Rößle Landwirte, Naturschützer und Jäger zu einem runden Tisch zum Thema Biber eingeladen. Vonseiten des Bauernverbandes wurde vorgebracht, dass es mittlerweile sehr viele Biber im Kreis gebe und die Schäden zugenommen hätten.
Diese Meinung teilte auch Landrat Rößle und wandte sich an die bayerische Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Ulrike Scharf. Nachdrücklich bat er, die Beihilfen für die Landwirtschaft aus dem Biberakzeptanzfonds nochmals aufzustocken und den Biberfonds auch auf die Kommunen auszuweiten. Nun teilte Scharf dem Landratsamt zufolge mit, dass der Umweltausschuss des Landtags in jüngerer Vergangenheit einen Antrag abgelehnt habe, die Mittel für die Ausgleichszahlungen von derzeit 450000 Euro weiter zu erhöhen. Weiterhin bitte die Ministerin um Verständnis, dass eine Mehrbelastung der Kommunen aufgrund von Biberschäden durch den Freistaat nicht gesondert ausgeglichen werden kann. „Landrat Rößle hätte sich natürlich eine andere Entscheidung erhofft“, heißt es vom Landratsamt. Er habe die Oberbürgermeister und Bürgermeister im Landkreis und die Teilnehmer des runden Tischs über das Antwortschreiben informiert.
Umso mehr gelte es nun, den Fokus auf die Maßnahmen zu lenken, die der Kreis selbst angehen kann und die ebenfalls bereits Thema des runden Tisches waren. In erster Linie seien dies Schulungen über das richtige Fallenstellen, damit Fanggenehmigungen auch in der Praxis effektiv durchgeführt werden können. Das Fachwissen werde dabei gezielt an die Kommunen weitergegeben, da deren Bauhofmitarbeiter diese Aufgabe ja oftmals übernehmen. In begründeten Einzelfällen soll fortan in Absprache mit den Jägern auch geprüft werden, ob statt des Fallenfangs auch ein Abschuss der Biber angeordnet werden kann.
Die Behörde weist aber nochmals darauf hin, dass der Biber trotz starker Zunahme der Population in den vergangenen Jahren nach wie vor ein streng geschütztes Tier ist. Abfanggenehmigungen können nur in bestimmten Gebieten erteilt werden, insbesondere dann, wenn große Schäden zu befürchten sind. Vorrang haben nach bestehender Gesetzeslage nach wie vor präventive Maßnahmen, wie etwa die Errichtung von Schutzzäunen. (pm)