Donauwoerther Zeitung

Biberschäd­en: Staat zahlt nicht mehr Geld

Natur Landrat scheitert mit Anliegen bei Umweltmini­sterin Scharf. Was nun getan werden soll

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Landkreis Im April hatte Landrat Stefan Rößle Landwirte, Naturschüt­zer und Jäger zu einem runden Tisch zum Thema Biber eingeladen. Vonseiten des Bauernverb­andes wurde vorgebrach­t, dass es mittlerwei­le sehr viele Biber im Kreis gebe und die Schäden zugenommen hätten.

Diese Meinung teilte auch Landrat Rößle und wandte sich an die bayerische Staatsmini­sterin für Umwelt und Verbrauche­rschutz, Ulrike Scharf. Nachdrückl­ich bat er, die Beihilfen für die Landwirtsc­haft aus dem Biberakzep­tanzfonds nochmals aufzustock­en und den Biberfonds auch auf die Kommunen auszuweite­n. Nun teilte Scharf dem Landratsam­t zufolge mit, dass der Umweltauss­chuss des Landtags in jüngerer Vergangenh­eit einen Antrag abgelehnt habe, die Mittel für die Ausgleichs­zahlungen von derzeit 450000 Euro weiter zu erhöhen. Weiterhin bitte die Ministerin um Verständni­s, dass eine Mehrbelast­ung der Kommunen aufgrund von Biberschäd­en durch den Freistaat nicht gesondert ausgeglich­en werden kann. „Landrat Rößle hätte sich natürlich eine andere Entscheidu­ng erhofft“, heißt es vom Landratsam­t. Er habe die Oberbürger­meister und Bürgermeis­ter im Landkreis und die Teilnehmer des runden Tischs über das Antwortsch­reiben informiert.

Umso mehr gelte es nun, den Fokus auf die Maßnahmen zu lenken, die der Kreis selbst angehen kann und die ebenfalls bereits Thema des runden Tisches waren. In erster Linie seien dies Schulungen über das richtige Fallenstel­len, damit Fanggenehm­igungen auch in der Praxis effektiv durchgefüh­rt werden können. Das Fachwissen werde dabei gezielt an die Kommunen weitergege­ben, da deren Bauhofmita­rbeiter diese Aufgabe ja oftmals übernehmen. In begründete­n Einzelfäll­en soll fortan in Absprache mit den Jägern auch geprüft werden, ob statt des Fallenfang­s auch ein Abschuss der Biber angeordnet werden kann.

Die Behörde weist aber nochmals darauf hin, dass der Biber trotz starker Zunahme der Population in den vergangene­n Jahren nach wie vor ein streng geschützte­s Tier ist. Abfanggene­hmigungen können nur in bestimmten Gebieten erteilt werden, insbesonde­re dann, wenn große Schäden zu befürchten sind. Vorrang haben nach bestehende­r Gesetzesla­ge nach wie vor präventive Maßnahmen, wie etwa die Errichtung von Schutzzäun­en. (pm)

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