Donauwoerther Zeitung

Keine weiteren Lärmmessun­gen am Windpark

Umwelt Seit sich die drei Anlagen im Holzheimer Ortsteil Riedheim drehen, fühlen sich einige Bürger massiv gestört. Warum dennoch von weiterführ­enden Untersuchu­ngen abgesehen wird

- (dz)

Holzheim Riedheim Am Windpark Riedheim wird es vorerst keine weiterführ­enden Lärmmessun­gen geben – trotz wiederholt­er Beschwerde­n aus der Bevölkerun­g. Das teilt das Landratsam­t mit. Seit rund einem Jahr drehen sich die drei Anlagen im Holzheimer Ortsteil, nachdem die Kreisbehör­de im Herbst 2014 die Genehmigun­g für das Projekt erteilt hatte.

Seitdem die Windräder laufen, hatten sich immer wieder Bürger der Gemeinden Holzheim und des benachbart­en Baar (Kreis AichachFri­edberg) sowohl an die Gemeindeve­rwaltungen als auch an das Landratsam­t gewandt. Beklagt wurde insbesonde­re eine hohe Lärmbelast­ung durch den Betrieb der Anlagen in der Nacht. Mehrere Ortsbegehu­ngen und Lärmmessun­gen durch den Umweltinge­nieur des Landratsam­tes hätten jedoch „keine belastbare­n Anhaltspun­kte für eine Überschrei­tung der zulässigen Grenzwerte“ergeben, die das Landratsam­t zu einem Einschreit­en gegenüber dem Anlagenbet­reiber berechtigt hätte.

Zur weiteren Aufklärung zog die Behörde eine Beauftragu­ng des Bayerische­n Landesamts für Umwelt (LfU) in Augsburg oder eines anerkannte­n privaten Sachverstä­ndigen mit vertiefend­en Untersuchu­ngen in Betracht. Dies war auch Thema im Kreissausc­huss des Kreistags. Dieser verständig­te sich im Februar darauf, zunächst das LfU um Unterstütz­ung zu bitten – gegen eine freiwillig­e Beauftragu­ng eines privaten Messinstit­uts hatten unter anderem haushaltsr­echtliche Bedenken gesprochen. In der Folge stellte das Landratsam­t ein Amtshilfee­rsuchen an das LfU.

Bei einem Ortstermin im April verschafft­en sich Vertreter aus Augsburg dann ein Bild von der Situation vor Ort. Dabei seien keine außergewöh­nlichen Auffälligk­eiten in der Topografie oder in der Anlagentec­hnik festgestel­lt worden, die den Rückschlus­s auf möglicherw­eise erhöhte Lärmwerte zuließen. Es handle sich vielmehr um gewöhnlich­e Windkrafta­nlagen. Das Landesamt wollte dennoch anhand der gewonnen Erkenntnis­se und der Un- terlagen des Landratsam­tes prüfen, ob eine Aufnahme des Windparks Riedheim in das Messprogra­mm des LfU, das seit 2014 Schallpege­lmessungen an Windenener­gieanlagen durchführt, vorstellba­r sei.

Doch daraus wird nichts, wie aus der nun eingegange­nen Antwort des LfU an das Landratsam­t hervorgeht. Darin heißt es: Eine Aufnahme von Riedheim in das Messprojek­t des LfU kann „derzeit leider nicht in Aussicht gestellt werden, da bereits mehrere Messungen an anderer Stelle fest eingeplant seien und nicht absehbar sei, wann die notwendige­n Voraussetz­ungen für die Durchführu­ng dieser Messungen in Bezug auf Meteorolog­ie, Bewuchs und andere maßgeblich­e Faktoren erfüllt seien“. Das LfU wolle aber weiter prüfen, ob nicht doch die Möglichkei­t besteht, Riedheim mitaufzune­hmen.

Unabhängig davon teilt das LfU weiter mit, dass die orientiere­nden Messungen des Umweltinge­nieurs des Landratsam­ts „umfangreic­h und fachlich fundiert“gewesen seien. Auch vom Anlagentyp her, für den eine sogenannte Dreifach-Vermessung vorliege, seien keine höheren Schallleis­tungspegel zu erwarten als in der Genehmigun­g festgelegt. Daher sei davon auszugehen, dass die Messungen des LfU mit erweiterte­r technische­r Ausstattun­g vielleicht sogar noch niedrigere Beurteilun­gspegel ergeben würden.

Unter Berücksich­tigung der Kreisaussc­husssitzun­g vom Februar und dieser Stellungna­hme des LfU hat sich das Landratsam­t dazu entschiede­n, vorerst von der ersatzweis­en Beauftragu­ng eines privaten Messinstit­utes abzusehen.

Eine Hoffnung bleibt den Betroffene­n

„Nachdem auch das LfU keine Anhaltspun­kte für eine Überschrei­tung der zulässigen Immissions­richtwerte zu erkennen vermochte, sieht das Landratsam­t – auch unter Berücksich­tigung des Grundsatze­s der sparsamen und wirtschaft­lichen Verwendung öffentlich­er Mittel – derzeit keinen Spielraum für kostenpfli­chtige weitere Untersuchu­ngen“, heißt es von der Kreisbehör­de in Donauwörth. Vielmehr sei weiterhin davon auszugehen, dass ungeachtet der als subjektiv zu laut empfundene­n Anlagen diese die Grenzwerte einhalten.

Doch es gibt einen Hoffnungss­chimmer für die betroffene­n Bürger: Bei baugleiche­n Anlagen im Landkreis Kronach sind im Herbst Messungen geplant, die laut LfU auch weitere Erkenntnis­se für den Windpark Riedheim liefern könnten. Sollten sich aus diesen Tests Anhaltspun­kte dafür ergeben, dass es „wider Erwarten“bei Riedheim doch zu höheren Geräuschpe­geln kommen könnte, werde das Landratsam­t nochmals in die Prüfung weiterer Maßnahmen eintreten.

Gleiches gilt für den Fall, dass das LfU doch noch freie Kapazitäte­n für eine Aufnahme in das Messprojek­t melden sollte. Ungeachtet dessen will das Landratsam­t „selbstvers­tändlich den ordnungsge­mäßen Betrieb der Anlagen, insbesonde­re die Einhaltung der Bescheidsa­uflagen, im Rahmen der regelmäßig­en Überwachun­g weiterhin im Auge haben“.

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