Keine weiteren Lärmmessungen am Windpark
Umwelt Seit sich die drei Anlagen im Holzheimer Ortsteil Riedheim drehen, fühlen sich einige Bürger massiv gestört. Warum dennoch von weiterführenden Untersuchungen abgesehen wird
Holzheim Riedheim Am Windpark Riedheim wird es vorerst keine weiterführenden Lärmmessungen geben – trotz wiederholter Beschwerden aus der Bevölkerung. Das teilt das Landratsamt mit. Seit rund einem Jahr drehen sich die drei Anlagen im Holzheimer Ortsteil, nachdem die Kreisbehörde im Herbst 2014 die Genehmigung für das Projekt erteilt hatte.
Seitdem die Windräder laufen, hatten sich immer wieder Bürger der Gemeinden Holzheim und des benachbarten Baar (Kreis AichachFriedberg) sowohl an die Gemeindeverwaltungen als auch an das Landratsamt gewandt. Beklagt wurde insbesondere eine hohe Lärmbelastung durch den Betrieb der Anlagen in der Nacht. Mehrere Ortsbegehungen und Lärmmessungen durch den Umweltingenieur des Landratsamtes hätten jedoch „keine belastbaren Anhaltspunkte für eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte“ergeben, die das Landratsamt zu einem Einschreiten gegenüber dem Anlagenbetreiber berechtigt hätte.
Zur weiteren Aufklärung zog die Behörde eine Beauftragung des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) in Augsburg oder eines anerkannten privaten Sachverständigen mit vertiefenden Untersuchungen in Betracht. Dies war auch Thema im Kreissauschuss des Kreistags. Dieser verständigte sich im Februar darauf, zunächst das LfU um Unterstützung zu bitten – gegen eine freiwillige Beauftragung eines privaten Messinstituts hatten unter anderem haushaltsrechtliche Bedenken gesprochen. In der Folge stellte das Landratsamt ein Amtshilfeersuchen an das LfU.
Bei einem Ortstermin im April verschafften sich Vertreter aus Augsburg dann ein Bild von der Situation vor Ort. Dabei seien keine außergewöhnlichen Auffälligkeiten in der Topografie oder in der Anlagentechnik festgestellt worden, die den Rückschluss auf möglicherweise erhöhte Lärmwerte zuließen. Es handle sich vielmehr um gewöhnliche Windkraftanlagen. Das Landesamt wollte dennoch anhand der gewonnen Erkenntnisse und der Un- terlagen des Landratsamtes prüfen, ob eine Aufnahme des Windparks Riedheim in das Messprogramm des LfU, das seit 2014 Schallpegelmessungen an Windenenergieanlagen durchführt, vorstellbar sei.
Doch daraus wird nichts, wie aus der nun eingegangenen Antwort des LfU an das Landratsamt hervorgeht. Darin heißt es: Eine Aufnahme von Riedheim in das Messprojekt des LfU kann „derzeit leider nicht in Aussicht gestellt werden, da bereits mehrere Messungen an anderer Stelle fest eingeplant seien und nicht absehbar sei, wann die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung dieser Messungen in Bezug auf Meteorologie, Bewuchs und andere maßgebliche Faktoren erfüllt seien“. Das LfU wolle aber weiter prüfen, ob nicht doch die Möglichkeit besteht, Riedheim mitaufzunehmen.
Unabhängig davon teilt das LfU weiter mit, dass die orientierenden Messungen des Umweltingenieurs des Landratsamts „umfangreich und fachlich fundiert“gewesen seien. Auch vom Anlagentyp her, für den eine sogenannte Dreifach-Vermessung vorliege, seien keine höheren Schallleistungspegel zu erwarten als in der Genehmigung festgelegt. Daher sei davon auszugehen, dass die Messungen des LfU mit erweiterter technischer Ausstattung vielleicht sogar noch niedrigere Beurteilungspegel ergeben würden.
Unter Berücksichtigung der Kreisausschusssitzung vom Februar und dieser Stellungnahme des LfU hat sich das Landratsamt dazu entschieden, vorerst von der ersatzweisen Beauftragung eines privaten Messinstitutes abzusehen.
Eine Hoffnung bleibt den Betroffenen
„Nachdem auch das LfU keine Anhaltspunkte für eine Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte zu erkennen vermochte, sieht das Landratsamt – auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Mittel – derzeit keinen Spielraum für kostenpflichtige weitere Untersuchungen“, heißt es von der Kreisbehörde in Donauwörth. Vielmehr sei weiterhin davon auszugehen, dass ungeachtet der als subjektiv zu laut empfundenen Anlagen diese die Grenzwerte einhalten.
Doch es gibt einen Hoffnungsschimmer für die betroffenen Bürger: Bei baugleichen Anlagen im Landkreis Kronach sind im Herbst Messungen geplant, die laut LfU auch weitere Erkenntnisse für den Windpark Riedheim liefern könnten. Sollten sich aus diesen Tests Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es „wider Erwarten“bei Riedheim doch zu höheren Geräuschpegeln kommen könnte, werde das Landratsamt nochmals in die Prüfung weiterer Maßnahmen eintreten.
Gleiches gilt für den Fall, dass das LfU doch noch freie Kapazitäten für eine Aufnahme in das Messprojekt melden sollte. Ungeachtet dessen will das Landratsamt „selbstverständlich den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen, insbesondere die Einhaltung der Bescheidsauflagen, im Rahmen der regelmäßigen Überwachung weiterhin im Auge haben“.