Schleierfahndung nur mit Einschränkungen zulässig
Verdachtsunabhängige Kontrollen in Grenznähe, an Bahnhöfen und in Zügen dürfen nicht zu systematischen Grenzkontrollen ausarten. Sie sind nur dann zulässig, wenn ein gesetzlicher Rahmen verhindert, dass diese Kontrollen in der Praxis die gleiche Wirkung haben wie die früheren stationären Grenzkontrollen, die mit dem Schengen-Abkommen abgeschafft wurden, entschied der Europäische Gerichtshof in einem gestern in Luxemburg verkündeten Urteil.