Kaisheimer Häftling billigt Brüsseler Terroranschlag
Justiz Ein 35-jähriger Tunesier wird in Augsburg zu weiteren fünf Monaten Haft verurteilt
Augsburg/Kaisheim Es war am 22. März 2016 um 7.58 Uhr und 9.11 Uhr, als bei einem Terroranschlag auf dem Flughafen in Brüssel und der U-Bahnstation Maalbeek insgesamt 32 Menschen ums Leben kamen und über 300 verletzt wurden. Zu der Tat bekannte sich die Terrormiliz „Islamischer Staat“(IS).
Nur knapp drei Stunden später äußerte ein 35-jähriger tunesischer Häftling in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim unverhohlen seine Genugtuung über den Anschlag. Gegenüber einer Justizbeamtin sagte er: „Europa nix gut. Brüssel gut. Moslems überall.“Wegen „Billigung von Straftaten“ist der Gefangene jetzt vom Amtsgericht zu einer weiteren Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt worden.
Vor Strafrichter Fabian Espenschied räumte der Tunesier über seinen Anwalt Florian Engert die „spontane Äußerung“ein, die er nun bedauere. Er sei zu diesem Zeitpunkt unter dem Einfluss von Medikamenten und Marihuana gestanden, ergänzte er seinen Verteidiger. Wie er denn an das Rauschgift gekommen sei, wollte der Richter wissen. Die Antwort: „Im Gefängnis gibt es alles.“Gerüchten, nach denen er sich im Knast als Anhänger islamistischer Ideologien zu erkennen gegeben habe, bestritt er.
Staatsanwältin Anna Banks sah in der Äußerung des Häftlings den öffentlichen Frieden gefährdet. Die Öffentlichkeit müsse vor einem Klima geschützt werden, in dem ähnliche Straftaten gedeihen, gerade an einem Ort wie in einem Gefängnis, in dem der IS bekanntermaßen Anhänger rekrutiere. Sie forderte eine Verlängerung der Haft um sechs Monate für den Angeklagten, der Strafen unter anderem wegen versuchten Raubes bis Anfang 2018 absitzen muss. Er ist inzwischen in eine andere Haftanstalt verlegt worden. Verteidiger Florian Engert hielt drei Monate Haft für angemessen, da sich sein Mandant nur einer Person gegenüber und nicht über das Internet geäußert habe. „Eine Justizbeamtin wird für solche Äußerungen ja nicht empfänglich sein“, argumentierte er. Das Gericht entschied auf fünf Monate. Es sei „in höchstem Maße verwerflich“, so der Richter, einen derartigen Terroranschlag zu billigen. Etwas anderes als eine Haftstraße käme nicht in Frage. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an. (utz)