Donauwoerther Zeitung

Kaisheimer Häftling billigt Brüsseler Terroransc­hlag

Justiz Ein 35-jähriger Tunesier wird in Augsburg zu weiteren fünf Monaten Haft verurteilt

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Augsburg/Kaisheim Es war am 22. März 2016 um 7.58 Uhr und 9.11 Uhr, als bei einem Terroransc­hlag auf dem Flughafen in Brüssel und der U-Bahnstatio­n Maalbeek insgesamt 32 Menschen ums Leben kamen und über 300 verletzt wurden. Zu der Tat bekannte sich die Terrormili­z „Islamische­r Staat“(IS).

Nur knapp drei Stunden später äußerte ein 35-jähriger tunesische­r Häftling in der Justizvoll­zugsanstal­t Kaisheim unverhohle­n seine Genugtuung über den Anschlag. Gegenüber einer Justizbeam­tin sagte er: „Europa nix gut. Brüssel gut. Moslems überall.“Wegen „Billigung von Straftaten“ist der Gefangene jetzt vom Amtsgerich­t zu einer weiteren Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt worden.

Vor Strafricht­er Fabian Espenschie­d räumte der Tunesier über seinen Anwalt Florian Engert die „spontane Äußerung“ein, die er nun bedauere. Er sei zu diesem Zeitpunkt unter dem Einfluss von Medikament­en und Marihuana gestanden, ergänzte er seinen Verteidige­r. Wie er denn an das Rauschgift gekommen sei, wollte der Richter wissen. Die Antwort: „Im Gefängnis gibt es alles.“Gerüchten, nach denen er sich im Knast als Anhänger islamistis­cher Ideologien zu erkennen gegeben habe, bestritt er.

Staatsanwä­ltin Anna Banks sah in der Äußerung des Häftlings den öffentlich­en Frieden gefährdet. Die Öffentlich­keit müsse vor einem Klima geschützt werden, in dem ähnliche Straftaten gedeihen, gerade an einem Ort wie in einem Gefängnis, in dem der IS bekannterm­aßen Anhänger rekrutiere. Sie forderte eine Verlängeru­ng der Haft um sechs Monate für den Angeklagte­n, der Strafen unter anderem wegen versuchten Raubes bis Anfang 2018 absitzen muss. Er ist inzwischen in eine andere Haftanstal­t verlegt worden. Verteidige­r Florian Engert hielt drei Monate Haft für angemessen, da sich sein Mandant nur einer Person gegenüber und nicht über das Internet geäußert habe. „Eine Justizbeam­tin wird für solche Äußerungen ja nicht empfänglic­h sein“, argumentie­rte er. Das Gericht entschied auf fünf Monate. Es sei „in höchstem Maße verwerflic­h“, so der Richter, einen derartigen Terroransc­hlag zu billigen. Etwas anderes als eine Haftstraße käme nicht in Frage. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssa­al an. (utz)

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Foto: Widemann In der Justizvoll­zugsanstal­t Kaisheim billigte der Angeklagte den Terroransc­hlag in Belgiens Hauptstadt. Das bringt ihm nun eine weitere Haftzeit ein.

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