Gratwanderung bei Einsätzen
Zusatzspuren sollen den Verkehr auf Bundesstraßen im DonauRies-Kreis sicherer machen. Dieses Konzept ist auf der B 25 zwischen Donauwörth und Nördlingen zu einem erheblichen Teil schon umgesetzt und soll bald auch auf der B 2 und der B 16 verwirklicht werden. Der Sicherheitsgewinn ist nachvollziehbar.
Wenn nur in eine Richtung, und dazu noch auf einer weiteren Spur, überholt werden darf, wird das Unfallrisiko minimiert – solange sich die Verkehrsteilnehmer an die geltenden Regeln halten.
Auf den sogenannten „2+1-Strecken“müssen sich die Fahrer in der Richtung, in der nur eine Spur vorhanden ist, in Geduld üben. Ein langsames Fahrzeug kann über einen oder mehrere Kilometer nicht überholt werden, auch wenn die Straße gerade ist und niemand entgegenkommt.
Während der normale Verkehrsteilnehmer sich schlicht und einfach an die Regel zu halten hat, dass die doppelte durchgezogene Linie nicht überquert werden darf, stellt sich die Sache bei Blaulichtfahrzeugen etwas diffiziler dar. Wenn Notarzt, Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei zu einem Einsatz unterwegs ist, kann es auf jede Minute ankommen. Im Extremfall entscheidet die Zeit, die zum Einsatzort benötigt wird, über Leben und Tod.
Der Zufall will es, dass innerhalb von 15 Monaten auf der B25 bei Harburg praktisch genau an der gleichen Stelle sich erst der Fahrer eines Rettungswagens und dann der einer Polizeistreife für ein – laut Verkehrsrecht eigentlich verbotenes – Überholmanöver entschieden haben. Dies wirft ein Licht auf die Problematik und den Druck, dem die Helfer und Retter in solchen Situationen ausgesetzt sind. Sie vollziehen bisweilen eine Gratwanderung, um schnell vorwärtszukommen.
Eine knifflige Frage ist nun, wie das Verhalten des Verursachers rechtlich zu werten ist. Die Justiz wird erneut zu entscheiden haben, welche Umstände vorlagen, welcher Vorwurf daraus gezogen werden kann und ob beziehungsweise in welcher Weise der Beamte zur Rechenschaft gezogen wird.